Ersatzlose Einstellung des Schulbetriebs

Das Land Niedersachsen hat allen Schulen die Erteilung von Unterricht vom 16.03. bis zum 18.04. untersagt. Es handelt sich dabei um eine Schutzmaßnahme nach §28 Abs 1 des Infektionsschutzgesetzes. Zum Hintergrund teilt die Leiterin des Gesundheitsamtes des Landkreises Oldenburg, Frau Claudia Schröder, mit, dass nach eindringlicher Einschätzung von Fachexperten damit zu rechnen ist, „dass kurzfristig eine neue Eskalationsstufe der Pandemiebewältigung eintreten wird. Es wird dann nicht mehr ausreichen, die Ansteckungen zurückzuverfolgen und alle betroffenen Personen unter Quarantäne zu nehmen. Die Ansteckungsketten müssen somit kurzfristig noch effektiver unterbrochen werden.“
Kultusminister Tonne teilte mit: „Um die Infektionen zu verlangsamen, müssen wir den Verbreitungsweg über Schulen und Kitas ausbremsen. Nicht notwendige Kontakte müssen vermieden werden“. Und er appelliert an die Eltern, bitte dafür zu sorgen, „dass ihre Kinder Verabredungen und Treffen mit anderen auf das Notwendigste beschränken.“

Um auf der anderen Seite zu vermeiden, dass durch den Schulausfall Eltern, die z.B. im Gesundheitssystem tätig sind, zuhause in der Kinderbetreuung gebunden sind, richten die Schulen von der 1. bis zur 6. Stunde eine Notbetreuung ein für Eltern, in folgenden Bereichen tätig sind:
– Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich
– Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr
– Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
Hinzu kommt eine Betreuung in besonderen Härtefällen (etwa drohende Kündigung, erheblicher Verdienstausfall).

Nur, wenn Sie zu diesem Personenkreis gehören, füllen Sie bitte das entsprechende Formular aus. Notbetreuung Antrag