Neue Vorgaben

Nun kommt sie doch, die verbindliche Maskenpflicht im Unterricht!
Aufgrund der aktuellen Infektionszahlen im Landkreis Oldenburg wird es bereits in der kommenden Woche eine Maskenpflicht im Unterricht geben. Nach wie vor sind wir im Szenario A, alle Schülerinnen und Schüler haben also Präsenzunterricht, sitzen also zusammen im Unterrichtsraum, ohne Abstand halten zu können. Durch die Masken wird das Risiko, dass es innerhalb der Kohorte zu Infektionen kommen könnte, verringert. Weil das dauerhafte Tragen einer Maske belastend ist, wird es auch Phasen geben müssen, in denen die Maske abgenommen werden darf – dann muss aber natürlich der Abstand zu allen anderen Menschen eingehalten werden, auch wenn sie zur eigenen Kohorte gehören. Wie wir dies im Einzelnen regeln, müssen wir noch genauer überlegen, aber alle Betroffenen erhalten natürlich rechtzeitig Bescheid.
Wichtig ist noch, dass für einen Schulvormittag 3 Masken benötigt werden, denn natürlich dürfen die Hygienevorgaben nicht außeracht gelassen werden. Und auch gelüftet wird weiterhin, wärmende Zwiebelschichten also bitte weiterhin mitbringen!
Neu geregelt ist jetzt auch, wann eine Schule ins Szenario B eintritt: Dies muss automatisch dann geschehen, wenn der 7-Tage-Inzidenzwert über 100 steigt und es eine durch das Gesundheitsamt angeordnete die Schule betreffende Infektionsschutzmaßnahme gibt. Diese ist jetzt auch definiert: Es geht um Maßnahmen für mindestens eine Lerngruppe, also nicht um Quarantäneanordnungen für einzelne Schülerinnen und Schüler. Möglich wären auch Vorgaben des Gesundheitsamtes zu Veranstaltungen bzw. einzelnen Unterrichtsfächern. Bei uns gibt es zurzeit keine die Schule betreffende Maßnahme des Gesundheitsamtes. Das heißt, selbst wenn der Inzidenzwert weiter steigt (was ich nicht hoffe!), werden wir uns alle in der nächsten Woche wiedersehen und ich bin gespannt auf die bunte Vielfalt der Alltagsmasken!
Der Minister hat Briefe an Eltern und Schülerinnen und Schüler geschrieben, die man hier abrufen kann: 2020-10-30_Brief_an_Sch_lerinnen_und_Sch_ler, 2020-10-30_Brief_an_Eltern_und_Erziehungsberechtigte, 2020-10-30_Brief_an_Eltern_und_Erziehungsberechtigte_einfache_Sprache,  2020-10-30_Schaubild_Regelungen_f_r_Schulen_neue_VO

In diesem Sinne, wacker bleiben!

 

Herzliche Grüße

Dr. Renate Richter

P.S. Für die Befreiung von der Maskenpflicht gibt es neue Vorgaben. „Soweit bei der Schule ein Befreiungstatbestand von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung glaubhaft gemacht wird, muss sich aus einem aktuellen Attest oder einer aktuellen vergleichbaren amtlichen Bescheinigung nachvollziehbar ergeben, welche konkret zu benennende gesundheitliche Beeinträchtigung auf Grund des Tragens der Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht alsbald zu erwarten ist und woraus diese im Einzelnen resultiert. Wenn relevante -3-Vorerkrankungen vorliegen, sind diese konkret zu benennen. Darüber hinaus muss im Regelfall erkennbar werden, auf welcher Grundlage die attestierende Ärztin oder der attestierende Arzt zu ihrer oder seiner Einschätzung gelangt ist.“