Weitere neue Regelungen für die Weihnachtsferien

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
ein weiteres Mal hat das Kultusministerium uns überrascht:
Wer möchte, kann bereits ab Montag, dem 14.12.2020 nicht mehr zur Schule kommen. Eltern bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler müssen dies der Schule (Klassenlehrkräften bzw. Tutoren) gegenüber nur noch mitteilen. Soweit bereits ein “Antrag auf Befreiung im Härtefall” (s. Beitrag auf der Homepgae vom 26.11.2020) gestellt wurde, interpretieren wir diesen als eine solche “Mitteilung”; darüberhinaus können Sie gerne ins gelbe Heft schreiben, ab wann Schülerinnen und Schüler nicht mehr zur Schule kommen sollen. Alle, die nicht in der Schule sind, sollen am “Lernen auf Distanz” teilnehmen, das bei uns ja über das IServ-Aufgabenmodul erfolgt. Ein Wechsel zwischen den Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich, zum Schreiben von Klassenarbeiten und Klausuren müssen die Betroffenen aber zur Schule kommen. Eine Verschiebung von Terminen für Klassenarbeiten / Klausuren in die Zeit nach den Weihnachtsferien kollidiert mit den Terminen für Zeugniskonferenzen und Halbjahreszeugnisse.
Hier nun die Dateien aus dem Ministerium:
2020-12-10_Brief_an_Eltern_und_Erziehungsberechtigte
2020-12-10_Brief_an_Eltern_in_einfacher_Sprache
2020-12-10_Brief_an_SuS_Sek_II
2020-12-10_Brief_an_SuS_Sek_I
Beratungsangebote_f_r_Sch_lerinnen_und_Sch_ler

Nach wie vor tun wir unser Möglichstes, um im Rahmen der Vorgaben einen möglichst verlässlichen und normalen Schulbetrieb zu gewährleisten!

Herzliche Grüße

Dr. Renate Richter