Was gilt wann?

Tabellarische Übersicht der Regelungen für die Zeit vor den Weihnachtsferien
auf der Basis der Presseinformation des MK vom 13.12.2020

 

Da aufgrund der Entwicklung der Infektionszahlen seit Sonntag bundesweit neue Regelungen gelten, sind die von uns am Freitag aufgrund der zu dem Zeitpunkt gültigen Vorgaben des Landes noch herausgegebenen Informationen nicht mehr aktuell.
Um Irritationen zu vermeiden, sind hier die wichtigsten Regelungen zusammengestellt.

 

Montag, 14.12.2020 und Dienstag, 15.12.2020
– Eltern bzw. volljährige SchülerInnen entscheiden, ob die Schulpflicht durch Teilnahme am Unterricht in der Schule wahrgenommen wird (Präsenzunterricht), oder ob von zuhause aus gelernt (IServ-Aufgabenmodul) werden soll.
– Wenn von Zuhause aus gelernt werden soll, muss die Schule vorab informiert werden, z.B. durch einen Eintrag im gelben Heft oder eine Mail an die Klassenlehrkraft.
– Auch, wenn von zuhause aus gelernt wird, besteht für Klassenarbeiten / Klausuren Anwesenheitspflicht in der Schule.
– Bei Krankheit wird verfahren wie sonst auch.
– Der “Coffee Jungle” ist ab Dienstag geschlossen.

 

Mittwoch, 16.12.2020, Donnerstag, 17.12.2020, Freitag, 18.12.2020
<Stand 14.12.12:30 Uhr>:
Der Minister schreibt in seiner Presseerklärung, dass die Schulen ab Mittwoch „weitestgehend leer“ sein sollen. Auf der anderen Seite sollen die Schulen geöffnet bleiben für die, „die keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit haben.“

– Der Fokus unserer schulischen Arbeit wird daher im „Lernen auf Distanz“ unter Nutzung des IServ-Moduls liegen müssen, aber selbstverständlich können Schülerinnen und Schüler, die nicht anderweitig betreut werden können, die entsprechenden Aufgaben unter Aufsicht in der Schule bearbeiten. Die hierfür notwendigen Unterlagen müssen sie natürlich mitbringen. 

– Klassenarbeiten / Klausuren werden nicht mehr geschrieben.

– Alle Schülerinnen und Schüler, die nicht in der Schule sind, lernen von zuhause aus.

– Bei Krankheit wird verfahren wie sonst auch.

Hier ist der aktualisierte Antrag: Notbetreuung Antrag Stand 14.12.2020

 

Montag, 21.12.2020, Dienstag, 22.12.2020
Ferien! Es besteht keine Schulpflicht mehr, daher muss auch nicht mehr von Zuhause gelernt werden.
Für Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klasse gibt es die Möglichkeit der Teilnahme an der Notbetreuung, wenn es keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit gibt.

 

Und wie es nach den Weihnachtsferien weiter geht, wissen wir alle noch nicht – wie immer werden wir auf der Homepage den uns bekannten aktuellen Stand sofort weitergeben!
Die heutige Presseerklärung des Ministers finden Sie unter https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/