Neues aus Wildeshausen und Hannover

Liebe HomepageleserInnen,
leider ist die Zahl der Menschen, die sich mit dem Corona-Virus  infiziert haben, immer weiter hoch gegangen und da der  Inzidenzwert mehr als drei Tage stabil über 100 lag, gilt der  Landkreis Oldenburg jetzt als Hochrisikogebiet. Damit greift die so  genannte Notbremse – für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5  bis 12 hat der Landkreis in einer Allgemeinverfügung den Präsenzunterricht ab dem 01.04.2021 zunächst bis zum 18.04.2021 untersagt.
Damit steht fest, dass wir nach den Osterferien erst einmal wieder mit  Distanzunterricht starten.
Wie lange dieser dauert, wird man abwarten müssen; grundsätzlich kann der Schulbesuch erst  wieder erlaubt werden, wenn der Inzidenzwert an drei  aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt und die Verantwortlichen im  Landkreis die Lage als stabil einschätzen.
Der Abiturjahrgang (13. Jahrgang) stellt eine Ausnahme dar; er wird von uns gesondert informiert, wie für ihn die letzten Unterrichtstage vor dem Abitur aussehen werden.

Fast gleichzeitig zur Nachricht aus Wildeshausen hat das Kultusministerium angekündigt, dass am Präsenzunterricht grundsätzlich nur die teilnehmen dürfen, die sich vor dem Unterricht zuhause selbst getestet und durch eine Unterschrift der Eltern bestätigen, dass das Testergebnis negativ ist.
Hier erhalten Sie die vom Kultusministerium erstellte Informationen:
Testpflicht_Elterninfo, Testpflicht_Elterninfo_einfach, 2021-04-01_Brief_an_SuS_SekI, 2021-04-01_Brief_an_SuS_SekII, 2021-04-01_Brief_an_Eltern, 2021-04-01_Brief_an_Eltern_einfach.
Damit ist verbunden, dass die schulische Präsenzpflicht aufgehoben ist, hier ist vorsorglich schon mal das Formular: 2021-03-31_-_Formular_Befreiung_von_der_Pr_senzpflicht.

Wann bei uns Unterricht in Präsenz wieder möglich sein wird, werden wir Ihnen mitteilen, sobald wir eine entsprechende Information vom Landkreis Oldenburg erhalten haben.
Vorerst, also ab dem 12.04.2021 wird es außer dem Präsenzunterricht für den 13. Jahrgang für alle anderen Jahrgänge Distanzunterricht geben. Dazu gehört die Notbetreuung in der Schule, für die aber die gleichen strikten Vorgaben gelten wie bisher. Für Kinder, die an der Notbetreuung teilnehmen, ist Montag, der 12.04.  der “Abholtag” für die Testkits, darüberhinaus findet an diesem Tag keine Notbetreuung statt, sie startet erst wieder am Dienstag.

Insgesamt sind das viele Nachrichten in den Ferien,

ich hoffe trotzdem,
dass Sie die unterrichtsfreie Zeit möglichst umfassend genießen können!

Herzliche Grüße

Renate Richter