Zukunftstag 2019

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
auch in diesem Jahr wirft der Zukunftstag einige Fragen auf:

Wer kann teilnehmen?

Entsprechend der Vorgabe des niedersächsischen Kultusministeriums ist es Ziel des Zukunftstages, dass Mädchen und Jungen möglichst in getrennten Angeboten jeweils Berufsfelder erkunden, die untypisch für ihr Geschlecht sind und somit ihre eigenen Berufsvorstellungen erweitern.
Da der Zukunftstag eine gute Möglichkeit zur individuellen Orientierung über Berufswahloptionen darstellt, sind wir aber auch offen für andere Berufsfelder.
Im Zusammenhang mit unserem Berufsorientierungskonzept möchten wir für unsere 5. und 6. Klassen den Zukunftstag in diesem Jahr erstmalig verbindlich machen, während die Teilnahme für die Jahrgänge 7 bis 10 wie bisher freiwillig bleibt.

Ist die Bescheinigung einer Versicherung für diesen Tag notwendig?

Für die Dauer der Durchführung der berufsorientierenden Maßnahmen unterliegen die Schülerinnen und Schüler nach dem Erlass „Berufliche Orientierung an allgemein bildenden Schulen“ wie beim Schulbesuch der gesetzlichen Unfallversicherung.

Was passiert mit den Schülern, die nicht am Zukunftstag teilnehmen?

Für sie findet wie immer der Unterricht statt. Allerdings kann es sein, dass wir in einigen Fällen Klassen zusammenlegen.
Um hier vernünftig planen zu können, bitten wir für die Jahrgänge 7 bis 10  um eine rechtzeitige Anmeldung bis zum 11.03.2019.

Wie ist der Zukunftstag in das pädagogische Konzept eingebunden?

Wie vom Niedersächsischen Kultusministerium vorgegeben, ist der Zukunftstag Teil der Berufsorientierung. Daher gehört eine sinnvolle Nachbereitung dazu. Wir werden kurz vor dem Zukunftstag über die Klassenlehrkräfte Vordrucke für einen kurzen Bericht ausgeben, der spätestens bis zum 26.04.2019 beim Klassenlehrer abzugeben ist. Eine klassenweise Präsentation dieser Berichte soll nach dem Zukunftstag über die Bandbreite der Berufsfelder informieren, die unsere Schülerinnen und Schüler kennenlernten.
Abschließend muss eine Bescheinigung des jeweiligen Betriebes bei der Klassenlehrkraft vorgelegt werden.
Sowohl für die Formular zur Freistellung vom Unterricht als auch die Teilnahmebescheinigung für das Jahr 2019 finden Sie die Formulare auf unserer Homepage oder ausgedruckt im Sekretariat.
Die fünften und sechsten Klassen benötigen aufgrund der verbindlichen Teilnahme keinen Antrag auf Freistellung.

Wir wünschen allen teilnehmenden Schülerinnen und Schülern einen interessanten Zukunftstag!