Die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Ganderkesee sind gut: Sie halten sich an die Schulregeln, jedenfalls die meisten fast immer. Dennoch gibt es immer wieder Situationen, in denen nachhaltig gegen die Schulordnung verstoßen wird. Hier findet der Stufenplan Anwendung, mit dem Ziel, für eine Verbesserung der Situation zu sorgen. Im Rahmen des Stufenplanes werden Vorfälle dokumentiert, aber auch Verbesserungsmaßnahmen erarbeitet und Beratungsangebote gemacht.
Wie kommt man in den Stufenplan?
Ein bisschen Reibung gibt es immer mal. Der Stufenplan sollte erst dann eingesetzt werden, wenn Störungen / Regelverstöße über einen längeren Zeitraum auftreten, ohne dass eine Besserung auftritt. Außerdem kann der Stufenplan ggf. sogar mit einer höheren Stufe bei einem besonders schweren Regelverstoß eingesetzt werden.
Was bedeuten die einzelnen Stufen?
Mit jeder Stufe werden weitere Personen hinzugezogen. So findet in Stufe 1 nur ein Gespräch zwischen Schüler und Fachlehrkraft statt. In Stufe 2 führt die (Co-)Klassenlehrkraft, die Beschwerden verschiedenen Kollegen sammelt, das Gespräch. Für Stufe 3 werden die Eltern für ein Gespräch mit der (Co-)Klassenlehrkraft in die Schule eingeladen, bei Stufe 4 ist auch ein Mitglied der Schulleitung dabei. Stufe 5 ist dann eine Klassenkonferenz, die u.a. einen zeitlich begrenzten Ausschluss vom Unterricht, eine Versetzung in eine Parallelklasse oder im Einzelfall einen Schulverweis beschließen kann.
Wie laufen Stufenplangespräche ab?
Ziel ist jeweils eine Verbesserung des Verhaltens. Daher ist zwischen den verschiedenen Stufen Zeit für eine Verbesserung zu geben Daher findet das Gespräch in einer ruhigen Situation statt, also z.B. im Beratungszimmer, der Schüler wird für diese Zeit vom Unterricht beurlaubt. Es geht nicht darum, jemanden zu verurteilen, sondern es soll für die Zukunft eine Verbesserung erreicht werden. Nach Absprache kann eine weitere Lehrkraft und/oder ein weiterer Schüler dabei sein. Zunächst wird geklärt, was passiert ist und die daraus entstehenden Probleme besprochen. Im nächsten Schritt wird vereinbart, wie solche Situationen zukünftig verhindert werden können, in dem Zusammenhang auf schulische, ggf. außerschulische Beratungsangebote hingewiesen.
Welche Rolle spielen die Fach-, welche die (Co-)Klassenlehrkräfte?
Stufe 1 wird in der Regel durch Fachlehrkräfte eingeleitet. Treten die Probleme im Fachunterricht einer Klassenlehrkraft auf, so handelt diese als Fachlehrkraft. Stufe 2 wird dann von der Co-Klassenlehrkraft übernommen.
Ab Stufe 2 werden die Gespräche zwar durch die (Co-)Klassenlehrkraft geführt, dennoch muss eine Lehrkraft, in deren Unterricht Verstöße auftreten, mit den verantwortlichen Schülern darüber sprechen und an einer Lösung der Situation mitarbeiten.
Wie werden die Eltern einbezogen?
Mit dem Erreichen jeder Stufe werden die Eltern informiert, die betroffene Lehrkraft sucht das Gespräch, um im Sinne einer Erziehungspartnerschaft eine Verbesserung der Situation zu erreichen. In Stufe 3 gibt es für das Gespräch mit den Eltern dann einen formalen Rahmen.
Wie wird der Erfolg des Stufenplanes festgestellt?
In regelmäßigen Abständen (z.B. wöchtenlich, dann monatlich) setzen sich die (Co-)Klassenlehrkraft und die Schülerin / der Schüler zusammen, um den Erfolg der bisherigen Absprachen zu bewerten. Auch der Selbstbeobachtungsbogen kann sinnvoll eingesetzt werden.
Wann fällt man zurück auf Stufe 0?
Die (Co-)Klassenlehrkraft kann jederzeit entscheiden, dass die Entwicklung so positiv ist, dass der Stufenplan nicht weiter aufrechterhalten werden muss. Kommt es trotz dieses Vertrauensvorschusses aber zu weiteren Problemen, ist es möglich, direkt auf einer höheren Stufe wieder einzusteigen. Maximale Geltungsdauer für den Stufenplan ist, sofern keine neuen Verstöße auftreten, 6 Monate.
Wie hängen Stufenplan und Zeugnisbemerkungen zum Sozialverhalten zusammen?
Mit den sogenannten „Kopfnoten“ wird das Sozialverhalten in der Schule bewertet. Daher führen Vorfälle, die mit Hilfe des Stufenplanes bearbeitet werden, zu einer Verschlechterung der Zeugnisbemerkung zum Sozialverhalten. Anders als der Stufenplan bezieht sich die „Kopfnote“ aber auf den Zeitraum eines Schulhalb-, bzw. Schuljahres. Daher liegt es im Ermessen der Klassenlehrkraft Vorfälle, die zum Einsatz des Stufenplanes geführt haben, zu gewichten. Empfohlen wird, dass Vorfälle die im Verlaufe des jeweiligen Schulhalbjahres mindestens zu Stufe 3 geführt haben, zu einer Abwertung der Bemerkung des Sozialverhaltens führen, also z.B. von C („entspricht den Erwartungen“) auf D („entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen“).
Wie hängen Stufenplan und ILE zusammen?
Regelverstöße, die zu einer Aufnahme im Stufenplan führen, hängen im Regelfall mit Leistungsproblemen zusammen. Maßnahmen, die sich auf das Sozialverhalten beziehen, haben daher auch die Funktion, eine Verbesserung der schulischen Leistungen zu ermöglichen. Daher gehören sie zu den ILE-Maßnahmen.