Umgang mit Lese-Rechtschreibschwäche (LRS)

1. Zielvorstellungen und Leitlinien

Lesen und Schreiben sind Schlüsselqualifikationen für das schulische Lernen und das zukünftige Berufsleben. Insofern ist die Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler in diesem Bereich Aufgabe aller Lehrkräfte und Unterrichtsfächer.

Treten bei einzelnen Schülerinnen und Schülern besondere Schwierigkeiten im Lesen und Schreiben auf, so haben diese Kinder einen Anspruch auf individuelle Förderung im Rahmen der schulischen Möglichkeiten.

Grundlage unserer Arbeit am Gymnasium Ganderkesee sind neben den diversen schulrechtlichen Vorgaben unser Schulprogramm und das Förderkonzept. Die rechtliche Basis dieses LRS-Konzepts ist der „Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben und Rechnen (RdErl. d. MK v. 4.10.2005).

Dieses Konzept stellt einen Handlungsrahmen für den schulischen Umgang mit LRS dar und dient der Orientierung aller am Förderprozess beteiligten Lehrkräfte, Schülern und Eltern.

Leitlinien unsers pädagogischen Handelns sind die

  • schnellstmögliche Feststellung von Förderbedarf
  • kontinuierliche Förderung der betroffenen Schülerinnen und Schüler mit dem Ziel eines zunehmend selbstverantwortlichen Lernens
  • Kooperation mit allen Beteiligten (Lehrkräfte, Eltern, Schüler sowie ggf. Vertretern anderer Bildungseinrichtungen)

2. Begriffsverständnis von LRS

Die Abgrenzung und Unterscheidung zwischen schlechter Lernleistung auf der einen und LRS bzw. Legasthenie auf der anderen Seite sind oftmals nur schwer auszumachen. Allgemein versteht man unter dem Begriff LRS eine schwerwiegende Störung beim Erwerb der Schriftsprache. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler haben große Probleme mit der Umsetzung der gesprochenen zur geschriebenen Sprache und umgekehrt. Die Ursachen hierfür können sehr vielfältig sein (z.B. physischer, psychischer, sozialer und entwicklungsbedingter Natur). Legasthenie hingegen ist neueren Forschungsergebnissen nach wohl genetisch bedingt und wird vererbt. Diagnose und Therapie müssen von therapeutischen Fachkräften durchgeführt werden.

LRS ist also weder eine intellektuelle Minderbegabung noch eine Behinderung, denn sie wird durch bestimmte Faktoren erworben und ist als Teilleistungsstörung eine vorübergehende Erscheinung, die durch geeignete Fördermaßnahmen behoben werden kann, wobei von einem längeren Förderzeitraum auszugehen ist. Insofern verhindert eine LRS nicht grundsätzlich den schulischen Erfolg am Gymnasium.

3. Verfahren zur Feststellung des Förderbedarfs

In sehr vielen Fällen wird LRS bereits in der Grundschule festgestellt, dokumentiert und Fördermaßnahmen werden eingeleitet. Je früher LRS diagnostiziert wird, umso effektiver können präventive Maßnahmen ergriffen werden. Begonnene Maßnahmen können nach dem Übergang von der Grundschule fortgeführt werden. Aber auch am Gymnasium ist die Beobachtung der Entwicklung im Lesen und Rechtschreiben bei allen Schülerinnen und Schülern gemäß dem Erlass weiterhin Aufgabe aller Lehrkräfte.

Im Deutschunterricht des 5. Jahrgangs werden im 2. Quartal im Rahmen des Rechtschreib-unterrichts die individuellen Stärken und Schwächen der Rechtschreibkompetenzen aller Schülerinnen und Schüler mittels unterschiedlicher Methoden und Materialien evaluiert, so dass eine binnendifferenzierte und individuelle Förderung möglich ist

Stellen Deutschlehrkräfte Besonderheiten und Auffälligkeiten in der Lese- bzw. Rechtschreibleistung bei einzelnen Kindern fest, so wenden sie sich an den Fachobmann Deutsch (Herrn Sierp) zwecks eines Beratungsgesprächs mit den betroffenen Kindern und Eltern.

Klassen- bzw. Fachlehrkräfte wenden sich bei entsprechenden Beobachtungen an die in der Klasse unterrichtende Deutschlehrkraft sowie ggf. Klassenlehrkraft, die dann wie o. a. den Fachobmann informiert, so dass er auch Rücksprache mit der Klassenlehrkraft halten kann.

Basierend auf Unterrichtsbeobachtungen, Klassenarbeiten, Unterrichtsmitschriften und Hausaufgaben sowie auf Diagnose- und Testergebnisse der Rechtschreibleistung soll ein Elterngespräch mit der Zielsetzung einer zusätzlichen LRS-Überprüfung durch außerschulische Institutionen und einer eventuellen dortigen Förderung stattfinden.

Die Deutschlehrkraft erläutert in diesem Zusammenhang fachspezifische, binnendifferenzierte Fördermöglichkeiten innerhalb des Deutschunterrichts, bietet die Teilnahme an Intensivkursen bzw. Mini-Club an und berät hinsichtlich unterrichtlicher und häuslicher Fördermaßnahmen zur Verbesserung der Lese- und Rechtschreibleistung.

4. Fördermaßnahmen

Grundlage jeder erfolgreichen Förderung ist eine enge Kooperation aller Beteiligten. Eine regelmäßige Kommunikation zwischen Lehrkräften, Eltern, Schülern sowie ggf. Vertretern anderer Bildungseinrichtungen ist hierfür erforderlich.

Gutachten aus dem außerschulischen Bereich können bei der Feststellung von LRS sehr hilfreich sein, müssen aber nach Vorgabe des Erlasses von Seiten der Schule durch eine prozessorientierte Feststellung von LRS pädagogisch ausgewertet und interpretiert werden.

Entscheidungen über die Notwendigkeit, die Art und den Umfang der Förderung bei vorliegender LRS trifft die Klassenkonferenz im Rahmen der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung eines einzelnen Schülers bzw. einer Schülerin.

Allgemeine Fördermaßnahmen erhalten Schülerinnen und Schüler fachspezifisch und binnendifferenziert im Fachunterricht (s. Maßnahmenkataloge der Fächer). Die besonderen Fördermöglichkeiten sind im Förderkonzept unserer Schule dargelegt, wobei therapeutische Maßnahmen im Sinne einer Psycho-, Ergo- bzw. Lerntherapie nicht Aufgabe der Schule sind.

Gemäß des LRS-Erlasses unterliegen betroffene Schülerinnen und Schülern in der Regel den für alle geltenden Maßstäben der Leistungsbewertung, jedoch kann die Schule Hilfen im Sinne eines Nachteilsausgleich gewähren und in begründeten Fällen von den fachlichen Leistungsbewertungsmaßstäben abweichen. Entscheidungen hierüber trifft die Klassen-konferenz auf Antrag der Deutschlehrkraft im Rahmen der Erörterung der individuellen Lernentwicklung (s. Informationsblatt LRS-Konferenz). Die beschlossenen Maßnahmen werden im Rahmen der ILE-Konferenz, der Quartals- und Zeugnisnotengebung von der Klassenkonferenz überprüft und ggf. modifiziert. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern erhalten in diesem Zusammenhang eine Rückmeldung über den erreichten individuellen Lernentwicklungsstand und alle Maßnahmen werden mit ihnen im Sinne einer Kooperationspartnerschaft erörtert.

 

Für die LRS-Förderung am Gymnasium Ganderkesee ist Herr Sierp ( markus.sierp@gymnasium-ganderkesee.eu) koordinierend und beratend tätig und somit direkter Ansprechpartner für alle Anfragen.

(Stand April 2023)