Schülerunfallversicherung

Wenn sich Ihr Kind auf dem Schulweg oder in der Schule verletzt hat, dann melden Sie bzw. Ihr Kind diesen Unfall bitte umgehend im Sekretariat. Durch die eingeführte gesetzliche Schülerunfallversicherung besteht für jeden Schüler/jede Schülerin ein Unfallversicherungsschutz bei Unfällen, die mit dem Besuch der Schule im Zusammenhang stehen (also bei allen schulischen Veranstaltungen, auf dem Hin- und Rückweg; für den Schüleraustausch mit dem Ausland gelten besondere Regelungen). Für das Land Nds. ist der Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV)Hannover zuständig, für den Landkreis Oldenburg der GUV Oldenburg Gartenstraße 9 26122 Oldenburg. Die Unfallanzeige wird durch die Schule erstellt.