Förderkonzept

Kinder und Jugendliche mit besonderen Schwierigkeiten werden soweit wie möglich gemeinsam mit an­deren Schülerinnen und Schülern erzogen und unterrichtet (vgl. §4 des Nds. Schulgesetzes:

Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen, sollen an allen Schulen gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern erzogen und unterrichtet werden, wenn auf diese Weise dem individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und Schülern entsprochen werden kann und soweit es die organisatorischen, perso­nellen und sachlichen Gegebenheiten erlauben.)

Einige Kinder benötigen aber eine besondere Förderung, damit sie ihre intellektuellen Fähigkeiten entfal­ten und die Bildungsziele des Gymnasiums erreichen können. Um diesem Anspruch im Rahmen der Möglichkeiten des Gymnasium Ganderkesee gerecht zu werden, hat die Gesamtkonferenz sich am 14.03.2012 auf folgende Bausteine des Förderkonzepts verständigt:

Der Schüler bzw. die Schülerin mit besonderem Förderbedarf (folgend kurz: SbF) steht im Mittelpunkt eines Geflechtes von Förderung und Anforderung. Beteiligte in diesem Spannungsgeflecht sind neben den SbF (2) die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten des Kindes (1), die Schule (3) sowohl als institutioneller Rahmen als auch als Lernort, in den Lehrer und Mitschüler involviert sind. Ein weiterer Partner in dem Geflecht sind externe Unterstützungspartner (4) wie z.B. der MOBILE DIENST.

(1) Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten

Gerade bei Kindern, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung eine besondere Aufmerksamkeit benötigen, ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Elternhaus unverzichtbar.

So werden die Eltern regelmäßig über das Verhalten des Kindes in der Schule informiert und schulische Maßnahmen vereinbart, ohne dass die Schule in den therapeutischen Begleitrahmen eingreifen darf. In­nerhalb einer vertrauensvollen Zusammenarbeit muss auch thematisiert werden, ob und inwieweit die Schulform Gymnasium in Anbetracht der intellektuellen Fähigkeiten, aber auch der Verhaltensmuster des Kindes die geeignete Schulform für eine angemessene Entwicklung und Förderung darstellt.

(2) Förderung und Anforderungen der SchülerInnen mit besonderem Förderbedarf

Kinder und Jugendliche mit besonderen Schwierigkeiten im Bereich der sozialen und emotionalen Ent­wicklung zeigen besondere Schwierigkeiten in offenen Unterrichtsphasen, in denen Selbstdisziplin und -organisation bedeutsam sind.

Folgende Aspekte sollen daher berücksichtigt werden:

  1. a) Förderplan und ILE

Auf Grundlage der sonderpädagogischen Eingangsdiagnose wird mithilfe des Mobilen Dienstes ein indivi­dueller Förderplan mit dem Klassenkollegium erstellt. Da Kinder und Jugendliche mit besonderen Schwie­rigkeiten besondere Unterstützung benötigen, um die Bildungsziele des Gymnasiums erreichen zu können, wird die individuelle Lernentwicklung (ILE) besonders dokumentiert.

  1. b) Absprachen zum Unterricht
  • „Auszeiten“

In besonderen Belastungssituationen kann dem/der SbF eine „Auszeit“ ermöglicht werden. Die Form dieser „Auszeit“ muss situativ von der Lehrkraft entschieden werden, Möglichkeiten könnten bspw. eine Veränderung der Aufgabenstellung oder eine Veränderung der Arbeitsform oder eine räumliche Veränderung (z.B. in Nebenraum als Einzelarbeit) sein.

  • Alternative Präsentation von Aufgaben und Ergebnissen
  • Unterrichtsorganisatorische Veränderungen, z.B. Einzel- statt Gruppenarbeit
  1. c) Nachteilsausgleich

Für Schülerinnen und Schüler mit umfänglichen physisch-psychischen und sozialen Belastungen können die Rahmenbedingungen der Leistungsbemessung geändert werden. Insbesondere folgende Änderungen sind möglich:

  • zusätzliche Bearbeitungszeit und zusätzliche Pausen
  • Verwendung spezieller Arbeitsmittel oder technischer Hilfsmittel (z.B. Laptop)
  • alternative Leistungsnachweise, z.B. mündliche statt schriftliche

Die Klassenkonferenz legt den Rahmen für die Entscheidung fest, welche Form des Nachteilsausgleichs gewählt wird auf der Grundlage eines individuell ausgearbeiteten Förderplans.

(3) Schule als Lernort

  1. a) Integration in die Lerngruppe

Beeinträchtigungen in der emotional-sozialen Entwicklung können sich sehr unterschiedlich – sowohl ex­ternalisierend als auch internalisierend – manifestieren. Grundsätzlich resultieren aus den Verhaltens­mustern aber deutliche Auswirkungen auf die gesamte Lerngruppe. Rücksichtnahme, Solidarität der Klassengemeinschaft und Verständnis für besondere Ordnungsrahmen sind jedoch nur erzielbar, wenn die Mitschülerinnen und Mitschüler über den grundsätzlichen Charakter der Einschränkung und deren Einfluss auf den Schulalltag informiert sind. In welchem weiteren Maß der/die SbF eine Behinderung kommunizieren möchte, liegt in der Entscheidung des betroffenen Kindes und/oder der Erziehungsberechtigten dieses Kindes. Für eine gelingende Integration muss berücksichtigt werden, dass die Mitschülerinnen und Mitschüler ebenfalls einen erhöhten Bedarf an Klärung der Sachlage, der Umgangsformen und der Konsequenzen für das Sozialverhalten innerhalb der Lerngruppe haben.

  1. b) Besondere Aufmerksamkeit der klassenleitenden Lehrkräfte sollte folgenden Aspekten gelten:
  • Konzeption und Durchführung des individuellen Förderplans in Zusammenarbeit mit dem Klassenkollegium,
  • Gespräche mit den Eltern zur Information aktueller Leistungsstände, Vorfälle, Entwicklungen und weiterer Konzeptionen,
  • Gespräche mit den Förderpartnern über Stand, Entwicklung, besondere Probleme und Evaluation des Förderplans,
  • Überprüfung der Möglichkeiten außerschulischer Aktivitäten wie Wandertage, Exkursionen, Sport-tage, Klassenfahrten im Hinblick auf die besondere Situation des/r SbF,
  • soziale Arbeit mit dem Klassenverband vertiefen: zur gelingenden Integration der/des SbF, aber auch um Raum zu geben für Problematiken von MitschülerInnenseite aus (z.B. Ungerechtigkeitsgefühle wegen besonderer Arbeitsrahmen, anderer Leistungsbemessungen, erhöhten Aufmerksamkeitsbedarfs etc.),
  • Zusammenarbeit mit Fachlehrern, regelmäßige Sitzungen des Klassenkollegiums zur Evaluation und Abstimmung des Förderbedarfs,
  • ggf. Fortbildung in Inklusionsbelangen außerhalb des unterrichtlichen Rahmens,
  • Zusammenarbeit mit dem MOBILEN DIENST,
  • s. Aufgabenfelder der Fachlehrkraft.

Diese Mehrzahl an Aufgaben der Klassenleitung könnte – soweit es die organisatorischen, personellen und sachlichen Gegebenheiten erlauben – durch folgende Möglichkeiten entlastet werden: z.B. Verstär-kung des Klassenleitungsteams auf drei Lehrkräfte, Reduzierung der Klassengröße, Reduzierung der Fachlehrerzahl in betroffener Klasse oder ggf. eine (freiwillige) Aufsichtsbereitschaft für mögliche „Auszeiten“ (z.B. jede Lehrkraft 1 Std. pro Woche).

  1. c) Fachlehrkräfte

 Folgende Aspekte muss die Fachlehrkraft in der Erziehung und Bildung des/der SbF bedenken:

  •  Differenzierung der Lerninhalte,
  • Erwägung möglicher Sonderarbeitsformen (Einzelarbeit, außerhalb des Klassenraums etc.) für SchülerIn bzw. der Gruppenarbeitstauglichkeit,
  • die Möglichkeit von Arbeitsphasen außerhalb des Unterrichtsraums, (Grundsätze sind hierbei: Personenangemessenheit, Hinweis auf besondere Gefahren und die stichprobenartige Kontrolle des/r SbF),
  • Berücksichtigung des Nachteilsausgleichs,
  • pädagogische Benotungs- und Bewertungskriterien,
  • u. U. bestimmte fachspezifische Fördermaßnahmen in Absprache/Abhängigkeit vom Förderplan,
  • u.U. Kontaktgespräche mit Eltern, Klassenleitung, Fachlehrern.

 (4) Zusammenarbeit mit externen Unterstützungspartnern

Der Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit besonderen Schwierigkeiten bedarf einer spezifischen Kompetenz, die bei Gymnasiallehrkräften nicht vorausgesetzt werden kann. Daher wird die zuständige Förderschule (Schule am Habbrügger Weg) als Unterstützungspartner wie folgt hinzugezogen:

  1. a) Verhaltensauffälligkeiten, die auf Schwierigkeiten im Bereich der sozialen oder emotionalen Entwick­lung hindeuten, werden der Klassenlehrkraft mitgeteilt. Für eine erste Klärung wird der MOBILE DIENST der Förderschule informell angesprochen. Kontaktformulare sind im Sekretariat des Gymnasium Ganderkesee erhältlich.
  2. b) Die Aufgabe des MOBILEN DIENST liegt zunächst darin, die Gesamtsituation zu analysieren und eine sonderpädagogische Einschätzung abzugeben. Der MOBILE DIENST
  • übernimmt die sonderpädagogische Beratung der Gymnasiallehrkräfte,
  • hilft bei der Erstellung des individuellen Förderplanes durch das Klassenkollegium,
  • betreut die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und ggf. weiterer Unterstützungs­personen,
  • unterstützt bei der Kommunikation der sonderpädagogischen Auffälligkeiten gegenüber der Lern­gruppe und dem Klassenelternrat,
  • berät die Eltern ggf. über weitere Diagnostikmöglichkeiten (Kinder- und Jugendpsychiatrie) sowie Fördermöglichkeiten (z.B. Integrationskräfte des Landkreis Oldenburg: Der Antrag für einen Schulbegleiter muss von den Eltern an den Landkreis Ol gerichtet werden),
  • zeitlich begrenzte Unterstützung der/des INKLUSOS, z.B. gemeinsame Reflexion des Verhaltens oder Training sozialer Kompetenzen,
  • Soforthilfe und Begleitung in Krisensituation.
  1. c) Auf Antrag der Schule kann die Landesschulbehörde sonderpädagogischen Förderbedarf feststellen. Antragsteller ist die Klassenkonferenz, die die Überprüfung durch den MOBILEN DIENST auslösen kann. Hierfür sind die formalen Vorgaben (z.B. Einbeziehung der Erziehungsberechtigten in dem Verfahren) zu beachten. Der Antrag ermöglicht Anrechnungsstunden für die besondere Belastung vor allem der Klas­senleitung.
  2. d) Der MOBILE DIENST bilanziert mit der Klassenleitung die dokumentieren Fördermaßnahmen und er­stellt gemeinsam mit den Lehrkräften einen Entwicklungs- bzw. Abschlussbericht. In Notfällen ist der MOBILE DIENST erneut einzuschalten.