Schulvorstand

Mit der Einführung der eigenverantwortlichen Schule 2007 wurde mit dem Schulvorstand ein zusätzliches Mitwirkungsgremium ins Leben gerufen. Dabei wurde die Entscheidungskompetenz der Gesamtkonferenz auf die Festlegung von Grundsätzen für Leistungsbewertung und Beurteilung und von Grundsätzen für Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung konzentriert. Zudem entscheidet sie über Geschäfts- und Wahlordnungen von Konferenzen und Vorschläge des Schulvorstandes über Schulordnung und Schulprogramm.

Die Aufgaben des Schulvorstandes sind in § 38a des Niedersächsischen Schulgesetzes festgelegt. Der Schulvorstand entscheidet demnach u. a. in folgenden Belangen:

die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume, z. B.

  1. Umfang von Projektunterricht
  2. Zahl der schriftlichen Lernkontrollen und weiteren fachspezifischen Leistungen in den Langfächern
  3. Informationsveranstaltungen

den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel / Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,

die Vorschläge an die Schulbehörde zur Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters, der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters sowie anderer Beförderungsstellen,

die Abgabe der Stellungnahmen zur Herstellung des Benehmens bei der Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters und bei der Besetzung der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters,

die Ausgestaltung der Stundentafel,

Schulpartnerschaften,

die von der Schule bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen,

Grundsätze für

  • die Durchführung von Projektwochen
  • die Werbung und das Sponsoring in der Schule und
  • die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule im Sinne der Qualitätsentwicklung

Am Gymnasium Ganderkesee hat der Schulvorstand bereits 2008 entschieden, dass er nicht über die Köpfe der direkt Betroffenen entscheiden will. Das hieraus resultierende Verfahren ist in der Abbildung am Schluss des Textes dargestellt.

Über die im Schulgesetz festgelegten Aufgaben hinaus sieht sich der Schulvorstand des Gymnasiums Ganderkesee als Gremium, in dem Lehrkräfte, Eltern und Schüler in besonders intensiver Form zusammenarbeiten. Aus dieser Zusammenarbeit hat sich die Berufsbörse entwickelt, bei der jährlich für die Schülerinnen und Schüler des 10. und 11. Jahrgangs verschiedene Berufsbilder und Berufsbiographien vorgestellt werden.

Zudem engagiert sich der Schulvorstand bei der Planung und Umsetzung von Baumaßnahmen, indem er den Interessen der Nutzer Gehör verschafft. Dabei geht er auch davon aus, dass die Gestaltung der Lernumgebung wichtig ist für das Schulklima und damit auch für den Lernerfolg. In diesem Sinne hat der Schulvorstand z. B. Stellung genommen zur erforderlichen Zahl der Räume, zum Standort des Erweiterungsbaus und zu den Anforderungen an Belüftungsanlagen, die sich z. T. aus der Nutzerperspektive, z. T. aus den rechtlichen Vorgaben ergeben.

Entsprechend dem Niedersächsischen Schulgesetz besteht der Schulvorstand aus 8 Lehrkräften, unter denen die Schulleiterin als Vorsitzende gesetzt ist; die weiteren Mitglieder werden alle 2 Jahre neu gewählt. Hinzu kommen 4 Elternvertreter, die ebenfalls für 2 Jahre gewählt werden, und 4 Schülervertreter (Wahl für 1 Jahr). Die Mitglieder des Schulvorstandes erreicht man über das Sekretariat: info@gymnasium-ganderkesee.eu