Elternvertretungen

Wahlperiode jeweils 2 Jahre (Ausnahme: 11. Jg). Bei Verlassen der Schule endet das Mandat. Bei Wechsel der Klasse endet eine von der Klassenelternschaft verliehene Aufgabe, alle anderen Aufgaben (die lediglich daran gebunden sind, dass ein Kind an dieser Schule ist) können fortgeführt werden.
Kind im Ausland: Elternvertreter bleiben wahlberechtigt, sind aber nicht wählbar.                 Für alle Gremien werden Vertreter und Stellvertreter eingeladen!

Nr.   Gewählt von Hinweise Aufgaben
1 Vorsitzende(r) Klassenelternschaft

+ 1 Stellvertreter

Klassenelternschaft *

(1 Stimme pro Kind)

Bilden den Schulelternrat Ansprechpartner bei Klassenfragen
Schulleitung und Lehrkräfte haben ihnen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen; die Lehrkräfte haben bei Bedarf Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts mit den Klassenelternschaften zu erörtern
Eltern berufen 2 Elternabende / Schuljahr ein und leiten diese (Absprache mit Klassenlehrkräften)
2 2 Vertreter der Klassenelternschaft in Klassenkonferenz, 2 Stellvertreter Klassenelternschaft *

(1 Stimme pro Kind)

Können identisch sein mit 1 Zeugniskonferenzen: Stimmberechtigt bei ILE-Maßnahmen
Ordnungsmaßnahmenkonferenz: Enthaltung möglich
3 18 Vertreter in der Gesamtkonferenz

18 Stellvertreter

Schulelternrat (SER) Alle Eltern* (nicht nur Klassenelternvertreter) sind wählbar Mitarbeit in der GK, Aufgaben s. § 34 NSchG
4 Jeweils 1 (in Ma, De, En 2) Vertreter für die Fachkonferenzen und entsprechende Zahl von Stellvertretern Schulelternrat Alle Eltern* sind wählbar, die ein Kind an unserer Schule haben Jeweils Vertreter und Stellvertreter werden eingeladen (aber nur eine bzw. in Ma, De, En 2 Stimmen)
Mitglieder der Fachkonferenzen, Aufgaben gemäß KC der einzelnen Fächer (https://nibis.de/datenbank_3790)
5 Schulvorstand: 4 Elternvertreter

4 Stellvertreter

Schulelternrat Alle Eltern* sind wählbar, s. 4 Mitarbeit im Schulvorstand, Aufgaben s. § 38a NSchG
6 Vorstand des Schulelternrates Schulelternrat Aus dem Schulelternrat Vertretung der Elternschaft der Schule auch gegenüber Schulträger
7 Elternvertreter der Kursstufe (Anzahl gemäß Zahl der Lerngruppen) Elternversammlung der nicht volljährigen Schülerinnen und Schüler Berechnung Zahl der Lerngruppen: n nicht volljährigen SuS geteilt durch 20 Wie Klassenelternvertreter
8 Vertreter in Gemeinde- oder Kreiselternrat SER Mitglieder des SER sind wählbar  

* Nur Erziehungsberechtigte, d.h. Eltern nicht volljähriger SchülerInnen. Bei Volljährigkeit des Kindes während der Wahlperiode: Das Mandat kann fortgeführt werden, aber auch „Rücktritt“ ist möglich. Eine nicht sorgeberechtigte Person, in deren Haushalt das Kind lebt kann ebenfalls wahlberechtigt und wählbar sein, wenn die andere sorgeberechtigte Person dies schriftlich mitgeteilt hat.