Mindestvoraussetzung zum Erwerb des Latinums in der gymnasialen Oberstufe bei durchgängig erteiltem Unterricht

 

in Latein Kleines Latinum Latinum Großes Latinum
ab 6. Schuljahrgang – bei Versetzung in die Einführungsphase die Note „ausreichend” – am Ende der Einführungsphase 05 Punkte – in zwei Schulhalbjahren der Qualifikationsphase, im letzten Schulhalbjahr 05 Punkte oder Latein als Prüfungsfach in Block II mit 20 Punkten