(aktualisiert: September 2016)
1. Rechtliche Grundlagen und Anbindung an das Schulprogramm
Im § 54, Absatz 1 NSchG ist das Recht der Schülerinnen und Schüler auf „begabungsgerechte individuelle Förderung“ formuliert. „Unterschiede in den Bildungschancen sind nach Möglichkeit durch besondere Förderung der benachteiligten Schülerinnen und Schüler auszugleichen. Auch hochbegabte Schülerinnen und Schüler sollen besonders gefördert werden.“ Der Erlass „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5-10 am Gymnasium“ konkretisiert im Punkt 5 „Differenzierung und Förderung“ die entsprechenden Aufgaben der Schule und betont die Notwendigkeit differenzierender Lernangebote und -anforderungen. Maßnahmen der Binnendifferenzierung (5.2) werden ebenso gefordert wie Formen der äußeren Differenzierung (5.3) durch wahlfreien Unterricht, Förderunterricht oder AG-Angebote. Basis dieser Maßnahmen ist die Dokumentation der individuellen Lernentwicklung (ILE), ausgehend von der in der Grundschule dokumentierten Lernausgangslage (5.6).
Das Gymnasium Ganderkesee formuliert als übergeordnetes Ziel im Schulprogramm, dass es „… junge Menschen auf die Anforderungen der Gesellschaft vorbereiten [will], sodass sie Studium und Berufsausbildung erfolgreich bewältigen und an der gesellschaftlichen Entwicklung bewusst und reflektiert teilhaben können. Dazu gehört, dass sie ihre Stärken und Schwächen kennen und bewusst an ihnen arbeiten, und dass sie Kompetenzen erwerben, die im Sinne des lebenslangen Lernens wirksam sind. … Um möglichst allen Schülerinnen und Schülern Lernerfolge zu ermöglichen, werden verschiedene Interessenslagen und Kompetenzstufen berücksichtigt, also Angebote für starke und weniger starke Lerner zur Verfügung gestellt.“ (Schulprogramm)
Die Kooperation mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ist wesentliche Säule im Hinblick auf die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler. Die Eltern geben wichtige Informationen zur Einschätzung der individuellen Situation ihres Kindes. „Die dokumentierte individuelle Lernentwicklung ist mit Grundlage der Unterrichtung und Beratung der Erziehungsberechtigten über die schulische Entwicklung ihres Kindes.“ (Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5-10 an Gymnasien, 5.6)
2. Diagnostik und Dokumentation
Regelmäßig im November finden ILE-Dienstbesprechungen für die Jahrgänge 5-9 (ab Sj. 17/18 auch Jg. 10) statt. Vor dem Hintergrund der Informationen, die die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten über ihre Kinder geben, der Erfahrungen der Klassen- und Fachlehrkräfte mit den Schülerinnen und Schülern im Unterricht und über den Unterricht hinaus und der Abfrage der Zwischenbewertung zum 2. Quartal wird im Rahmen dieser ILE-Dienstbesprechungen die individuelle Situation der Schülerinnen und Schüler besprochen, dokumentiert und es werden Förderpläne aufgestellt. Dabei wird die ILE-Dokumentation der Grundschulen fortgeführt, sodass die Schülerlaufbahn als Ganzes betrachtet wird. Individuelle Einschätzungen zu besonderen Begabungen von Schülerinnen und Schülern des vierten Jahrgangs durch deren Klassenlehrer und die Beobachtungen zur LRS (s. LRS Konzept) unterstützen die Diagnostik zur individuellen Förderung. Die Schulleitung lädt ein und koordiniert die Termine der ILE-Dienstbesprechungen.
Die Zeugniskonferenzen zum Halbjahr sind ebenso ILE-Konferenzen, hier werden die Förderpläne evaluiert und ggf. eine Modifizierung bzw. eine Verlängerung oder auch deren Nichtfortsetzung beschlossen. Bei besonderem Gesprächsbedarf wird anlassbezogen vorbereitend eine ILE-Dienstbesprechung einberufen.
Zu den Instrumenten der Dokumentation gehört ein Klassenbogen, der Auskunft über das soziale Lernumfeld, das Klassenklima gibt. Für Schülerinnen und Schüler, die einer besonderen Förderung bedürfen, arbeitet das Gymnasium Ganderkesee mit drei verschiedenen Bögen, auf denen die individuelle Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler dokumentiert wird. Der A-Bogen wird für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen genutzt, der B-Bogen für Schülerinnen und Schüler mit Leistungsdefiziten und /oder Verhaltensproblemen und der C-Bogen für Schülerinnen und Schüler mit körperlich-motorischen Beeinträchtigungen oder Sinnesbeeinträchtigungen bzw. weiteren Besonderheiten, die durch den A- bzw. B-Bogen nicht erfasst werden. Zusätzlich wird auf einem Übersichtsbogen festgehalten, welche Schülerinnen und Schüler einen Bogen erhalten haben, um den Entwicklungsprozess zu visualisieren.
Die in der Dienstbesprechung besprochenen Maßnahmen zur Förderung einer Schülerin/eines Schülers werden schriftlich in einem Förderplan festgehalten, der mit der Schülerin/dem Schüler sowie mit den Eltern besprochen wird. Spätestens nach drei Monaten wird dieser vom Team der Klassenlehrkräfte in Absprache mit den Fachlehrkräften evaluiert und ggf. modifiziert oder auch fortgesetzt. Alle ILE-Unterlagen werden fortlaufend im Klassen-ILE-Ordner dokumentiert.
Die gegenseitige Information bei Übergängen zwischen den Schulformen Oberschule und Gymnasium ist zusätzlich durch einen gemeinsam verwendeten Übergabebogen geregelt. Dieser Bogen dient als Instrument des Informationsaustausches zwischen der abgebenden und der aufnehmenden Klassenlehrkraft, um eine nahtlose Schullaufbahnbetrachtung zu ermöglichen.
3. Maßnahmen
Basis unserer Förderung ist die Zusammenarbeit von Eltern und Schule im Sinne einer Erziehungspartnerschaft. Diese beruht auf einem regelmäßigen Informationsaustausch auf verschiedenen Ebenen.
Ein etabliertes Medium für individuelle Absprachen und Informationen ist das Mitteilungsheft, welches neben Elternabenden, Elternsprechtagen oder sonstigen Gesprächen einen schnellen Austausch zwischen Eltern und Lehrkräften ermöglicht. Für unsere Schülerinnen und Schüler des 5. und 6. Jahrgangs ist das Mitteilungsheft in den schuleigenen Schulplaner integriert, den unsere Schülerinnen und Schüler verbindlich anschaffen. Dieser ist ein wichtiges Instrument zur Förderung der Lern- und Arbeitsorganisation. Die Bekanntgabe der Quartalsnoten, die von den Schülerinnen und Schülern im Mitteilungsheft/im Schulplaner notiert werden, macht diesen und den Eltern und Erziehungsberechtigten kontinuierlich die individuelle Lernentwicklung transparent.
Neben den auf den pädagogischen Konferenzen beschlossenen individuellen Maßnahmen zur fachlichen und sozialen Förderung gibt es solche, die fest in der Arbeits- und Lernförderung verankert sind. Hierzu gehören die Methodentage in der Mittelstufe und die M8was-Tage im 8. ebenso wie Präventionsbausteine in den unterschiedlichen Jahrgängen, z. B. die Einführung des Klassenrates in Jahrgang 5.
3.1 Begabtenförderung
Als Mitglied des Kooperationsverbundes Hochbegabung ist es einerseits Aufgabe des Gymnasiums, einen Förderbedarf neu zu erkennen, andererseits den an der Grundschule erkannten fortzuführen. Der pädagogische und fachliche Austausch im Hause und die enge Zusammenarbeit mit den Grundschulen des Landkreises sollen die Entwicklung bzw. Weiterentwicklung individueller Förderpläne gewährleisten.
Einen besonders etablierten Schwerpunkt der Begabtenförderung stellt die alljährliche „Science Fair“ dar, bei der die Schülerinnen und Schüler verschiedene wissenschaftsorientierte Fragestellungen eigenständig verfolgen. Betreut werden sie u. a. in so genannten Pluskursen, die parallel zum Regelunterricht stattfinden.
Zu den Angeboten, welche speziell leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler ansprechen sowie jene, die besondere Begabungen bzw. Interessen haben, gehören: Cambridge Certificate, Delf, Olmun, die Arbeitsgemeinschaften Offenes Kunst-Atelier und Gymgan TV oder Wettbewerbe.
Schülerinnen und Schüler, die aufgrund des Notenbildes oder einer attestierten Hochbegabung überlegen, einen Schuljahrgang zu überspringen, bekommen nach einem Gespräch mit allen Beteiligten (Eltern, abgebende Klassen- und Fachlehrkräfte, aufnehmende Klassen- und Fachlehrkräfte, Koordinatorin Begabtenförderung, Schulleitung) die Möglichkeit, zunächst für einige Wochen am Unterricht des höheren Jahrgangs teilzunehmen, um mehr Sicherheit für die zu treffende Entscheidung zu ermöglichen. Die Fachlehrkräfte gehen in einen intensiven Austausch und stellen Arbeitsmaterialien – insbesondere in den Kernfächern – zur Verfügung, um die betreffende Schülerin/den betreffenden Schüler zu unterstützen, gut Anschluss an die Unterrichtsinhalte und methodischen Fertigkeiten zu bekommen. Nach einer „Schnupperphase“ von vier bis sechs Wochen werden die Eltern und die Schülerin bzw. der Schüler umfassend beraten und in der Entscheidungsfindung unterstützt.
Für musikalisch Interessierte und Begabte stellt die Schule mit den Bläserklassen und dem Musikprofil differenzierte Unterrichtsangebote zur Verfügung; durch die Aufteilung in verschiedene Projekte werden sowohl Schülerinteressen angesprochen als auch Begabtenförderung ermöglicht.
Ein weiterer Baustein ist das Projekt „Schüler helfen Schülern“: Die durch ihre Lehrkräfte vorgeschlagenen Schülerinnen und Schüler der 9. Und 10. Klassen erhalten eine positive Wertschätzung und zugleich die Chance, im Rahmen des vom örtlichen Rotary-Club gesponserten Projekten eigenständig mit jüngeren, leistungsschwächeren Schülerinnen und Schülern zu arbeiten und so zugleich ihre Sozialkompetenz zu fördern.
Eine schulorganisatorische Maßnahme stellt die Möglichkeit der Bildung von Pluskursen dar. Die stundenweise Aufteilung von Klassen ermöglicht leistungsstärkeren Schülern, ein zusätzliches Lernangebot wahrzunehmen.
Die häufig über den Unterricht hinausgehenden Aktivitäten sollen gewürdigt und der (Schul-)Öffentlichkeit nahegebracht werden können. Dazu dient im Kleinen die Gesamtkonferenz als Forum, auf der die Aktivitäten der letzten Monate vorgestellt werden. Einer breiteren Öffentlichkeit wird dieses besondere Engagement durch Veröffentlichungen auf der Homepage, die Information der Presse und unmittelbar durch musische und schauspielerische Veranstaltungen und auch Ausstellungen in der Aula (z. B. Science Fair) und im Rahmen einer Kooperation mit dem Haus Müller (Schülerkunstpreis) zugänglich gemacht.
3.2 Maßnahmen zur Förderung bei Leistungsschwächen
In den Kernfächern bietet das Gymnasium Ganderkesee in den Jahrgängen 5-7 regelmäßig quartalsweise Intensivkurse an, in denen eine Fachlehrkraft mit Schülerinnen und Schülern, die Förderbedarf haben, in Übungsphasen Basisinhalte wiederholt und mehr Sicherheit durch die Einübung von fachspezifischen Methoden ermöglicht. Die Fachlehrkräfte der Schülerinnen und Schüler empfehlen diese für den Kurs, die Eltern werden von der Schulleiterin in einem Schreiben informiert. Die Einrichtung der Intensivkurse wird von der zuständigen Koordinatorin organisiert. Die Kurse werden eingerichtet, wenn mindestens 12 Schülerinnen und Schüler angemeldet sind und dieses Angebot wahrnehmen. Die Intensivkurse finden nachmittags von 14:10 – 15:45 Uhr statt (s. Ganztagskonzept).
Für Schülerinnen und Schüler, die keine fachspezifische Unterstützung benötigen, sondern eher Förderbedarf im Bereich der Arbeitsorganisation haben, bietet das Gymnasium Ganderkesee an, die Hausaufgaben in der 7. Stunde zu erledigen; dieses offene Angebot wird von einer Lehrkraft beaufsichtigt. In Absprache mit den Erziehungsberechtigten können Fachlehrkräfte auch Schülerinnen und Schüler verpflichten, dieses Angebot wahrzunehmen.
In Kooperation mit dem Rotary-Club Ganderkesee und dem Inner-Wheel-Club Wildeshausen wird am Gymnasium Ganderkesee das Projekt „Schüler helfen Schülern“ durchgeführt. Ziel dieser Fördermaßnahme ist, dass leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler von leistungsstärkeren profitieren können in einer Lernsituation, die nicht von Bewertung geprägt ist. Dazu trifft sich ein „Geber“ aus den Jg. 9 oder 10 mit einem „Nehmer“ aus den Jg. 5-8, um fachspezifisch die Lernleistung in einem Fach zu verbessern. In der Regel findet diese Unterstützung in einer 7. Stunde statt.
Das Gymnasium Ganderkesee unterstützt die Eigenverantwortung der Schülerinnen und Schüler bei der Organisation von Arbeitsabläufen und Gestaltung von Verbesserungsprozessen. Dazu wird den Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten in der Arbeitsorganisation ein Selbstbeobachtungsbogen angeboten, auf dem sie ihre Ziele und ihre Maßnahmen zur Erreichung der Ziele planen können und wöchentlich die eigene Entwicklung reflektieren. Dazu können sie mit dem Bogen monatlich die Einschätzung der Lehrkraft erfragen und mit Unterstützung der Lehrkräfte kontinuierlich die Situation verbessern.
Eine Variante, einzelne Klassen oder einen Jahrgang zu fördern, können Vertiefungsstunden in Kernfächern darstellen. Durch eine zusätzliche Stunde bekommen die Lehrkräfte die Möglichkeit, die Klasse zu teilen und in einer kleineren Lerngruppe z.B. geschlechts- oder niveaudifferenziert zu unterrichten.
Die Fachkonferenzen legen Maßnahmen zur Binnendifferenzierung und zur fachspezifischen individuellen Förderung von leistungsschwächeren Schülerinnen und Schülern fest, die als integrativer Bestandteil des Fachunterrichts den individuellen Lernprozess unterstützen.
3.3 Maßnahmen zur Förderung bei emotional-sozialen Auffälligkeiten oder körperlichen Beeinträchtigungen
Im Förderkonzept verankert ist die Zusammenarbeit mit dem Mobilen Dienst, der bei schwerwiegenden emotional-sozialen Auffälligkeiten von Schülerinnen und Schülern angefragt wird, um auf der Grundlage der Experteneinschätzung geeignete Förderpläne erstellen zu können (s. Förderkonzept). Ebenso können die Klassen- und Fachlehrkräfte sich von den Beratungslehrkräften unterstützen lassen (s. Beratungskonzept).
Zur Gewährung eines ggf. notwendigen Nachteilsausgleichs ermitteln die Klassenlehrkräfte – ggf. gemeinsam mit Fachkräften außerschulischer Institutionen – unterstützende Maßnahmen. Beispiele sind eine gesonderte Ausstattung mit Medien, die Anpassung von Aufgabenstellungen an den individuellen Lernstand oder auch eine Verlängerung der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit (z. B. auch aufgrund von LRS).
4. Evaluation
Die Evaluation der individuellen Lernentwicklung bezieht sich über die Überprüfung der beschlossenen und in den Förderplänen dokumentierten Maßnahmen hinaus auf das Verfahren selbst. Es erfährt im Anschluss an die ILE-Dienstbesprechungen eine Überprüfung. Die Klassenlehrkräfte sind aufgefordert, sowohl den organisatorischen Ablauf als auch inhaltliche Aspekte zu reflektieren. Auf der Grundlage dieser Erfahrungen wird das ILE-Verfahren laufend optimiert.
Ein positives Lernumfeld in der Klasse ist für ein erfolgreiches Lernen sehr wichtig. Deshalb gibt es am Gymnasium Ganderkesee verschiedene Bausteine zur Stärkung der Klassengemeinschaft. Schon im 5. Jahrgang führt unser Sozialpädagoge den Klassenrat zur Etablierung einer guten Kommunikationsstruktur in den Klassen ein. Auch gegen Mobbinggefahren wird die Schule in unterschiedlichen Jahrgängen präventiv tätig (Jg. 5 Gefahren in sozialen Netzwerken, Jg. 8 Cybermobbing). Ist die Situation in einer Klasse durch Antipathien zwischen Schülerinnen und Schülern oder auch zwischen Gruppen und Cliquen angespannt, kann die Methode des „No blame approach“ angewandt werden. Bei individuellen Konflikt- oder auch Mobbingsituationen, die auch die Klassengemeinschaft belasten können, sind Klassenlehr-kräfte, Vertrauenslehrkräfte und unser Beratungsteam ansprechbar und fördert im Rahmen individueller Gespräche z.B. Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl (s. Beratungskonzept).
Aus zahlreichen Gesprächen auf den verschiedenen Zuständigkeitsebenen, z.B. in Klassenkonferenzen, in den ILE-Dienstbesprechungen, in den Fachkonferenzen, im Kooperationsverbund Hochbegabung, in der RIK-Steuergruppe (Regionales Integrationskonzept, Kooperationsverbund zwischen Grundschulen, Förderschule, Oberschulen und Gymnasium) ergeben sich übergreifende Themen, an denen das Gymnasium Ganderkesee arbeitet, um das individuelle Fördern und Fordern zu optimieren. Auf den sich daraus ergebenden Fortbildungsbedarf wird im Rahmen des Fortbildungskonzeptes reagiert (vgl. Fortbildungskonzept).