Fahrtenkonzept

Auszüge aus dem Fahrtenkonzept

1. Welche Jahrgänge fahren?

in folgenden Jahrgängen findet eine Klassenfahrt statt:

  • Jahrgang 5/6 Kennenlernen in der Klassengemeinschaft
  • Jahrgang 7/8 Aktivitäten oder ein Projekt
  • Jahrgang 10 Austauschfahrten
  • Darüber hinaus finden in der Kursstufe Studienfahrten statt.

Sollte die Klassenlehrkraft aus persönlichen Gründen nicht fahren können, so kann sie eine andere Lehrkraft ansprechen und bei der Vorplanung unterstützen.

2. Welche Ziele sollten gewählt werden?

  • Bei der Festlegung des Zielortes (ca ein Jahr im Voraus)und des Programms sind die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten einzubeziehen. Das Ziel wird auf der Basis des pädagogischen Konzeptes festgelegt.
  • Ist eine Schülerin/ein Schüler mit einer Behinderung oder sonderpädagogischem Förderbedarf in der Klasse, so muss dies bei der Auswahl des Ziels und des Programms berücksichtigt werden.
  • Die Kosten sollen für die Beteiligten zumutbar sein.

In den Jahrgängen 5 bzw. 6

  • führen die Klassenfahrten in der Regel in die nähere Umgebung (Jugendherbergen); das Programm kombiniert gruppenbezogene Aktivitäten mit der Erkundung der Um-gebung. Die Klassenlehrer entscheiden selbst, ob sie im 5. oder im 6. Jahrgang fahren.

In den Jahrgängen 7 bzw. 8

  • haben sich erlebnispädagogische Angebote, z.B. im Harz und Schwerin ebenso bewährt wie ein theaterpädagogischer Workshop, z.B. in der Jugendherberge Lingen.

Im Jahrgang 10

  • besteht die Möglichkeit, an einem Austausch teilzunehmen. Die derzeitigen Partner des Gymnasiums Ganderkesee sind Frankreich (Bar le Duc oder Auray), Polen (Pultusk), Spanien (Madridejos), USA (Houston).

Studienfahrten

Für den Jahrgang 11 bieten Lehrkräfte Studienfahrten von zumeist einwöchiger Dauer an, deren Ziel in der Regel im europäischen Ausland liegt (z.B. Rom, Dublin, Prag, …).

3. Dauer der Fahrten

  • In der Mittelstufe stehen für Klassenfahrten bis zu 6 Unterrichtstage im Doppeljahrgang zur Verfügung; hier werden so genannte „Wandertage“, nicht aber Exkursionen oder Veranstaltungen zum projektorientierten Lernen eingerechnet.
  • Neben den regulären Fahrten können Austauschfahrten, z.B. in die USA stattfinden, die im Einzelnen beantragt werden. Dabei ist festzulegen, welche Schülerinnen und Schüler an dem Austausch teilnehmen, wie das Auswahlverfahren erfolgt, welches Programm vorgesehen ist und wie hoch die Kosten sind.

4. Verkehrsmittel

  • Priorität haben öffentliche Verkehrsmittel.
  • Fahrräder sollen nur dann benutzt werden, wenn die zu erwartenden Verkehrsbedingungen (Radwege, wenig befahrene Straßen etc) sowie das Alter, die Verkehrserfahrung und die Fahrsicherheit der Schülerinnen und Schüler dies zulassen. Die Fahrräder müssen verkehrssicher sein. Die Eltern müssen sich schriftlich einverstanden erklären.
  • Entsprechendes gilt für Fahrten auf dem Wasser, zum Beispiel mit Ruderbooten oder Kanus.
  • Bei Nutzung privater PKW ist eine Sondergenehmigung von der Schulleitung einzuholen.

5. Sonderfälle

Schüler wollen an der Fahrt nicht teilnehmen.

Nur die Teilnahme an Schulfahrten ohne Übernachtung ist verbindlich.
Sollten Schüler an Fahrten mit Übernachtung nicht teilnehmen wollen, werden sie in der Zeit von der zuständigen Koordinatorin einer anderen Klasse / Gruppe zugewiesen. Sie sind schulpflichtig.

Schülerinnen und Schüler, die nicht versetzt werden oder in den nächst niedrigeren Jahrgang zurücktreten, nehmen an der geplanten Fahrt nicht teil. Hier tritt die Reiserücktrittsversicherung ein. Dabei erhalten die Betroffenen von der Schule die Bestätigung, dass und warum eine Teilnahme nicht möglich war und regeln dann mit der Versicherung die Einzelheiten.