Regelungen für die Weihnachtsferien: Beurlaubungsantrag + Notbetreuung

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
auch wir sind von der Regelung überrascht worden, dass jetzt für den 17. und 18.12.2020 eine Freistellung von der Schulpflicht beantragt werden kann. Weil die Schulpflicht ein hohes Gut ist, sind die Regelungen für eine Befreiung eigentlich sehr restriktiv. In diesem besonderen Jahr soll es aber ausreichen, dass Schülerinnen und Schüler glaubhaft erklären, dass sie “mit Familienangehörigen, die aufgrund ihres Alters (ab 60 Jahre) und/oder einer Vorerkrankung zur Risikogruppe gemäß RKI gehören, gemeinsam Weihnachten feiern” möchten.
Auch wenn in dem vom Ministerium veröffentlichten Papier davon die Rede ist, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt, so gehe ich davon aus, dass wir eine große Anzahl von Anträgen bekommen werden, eine Einzelfallüberprüfung der Glaubwürdigkeit der Begründung daher nicht vorgenommen werden kann. Wichtig ist aber, dass der Antrag von den Eltern und nicht von den Schülerinnen und Schülern unterschrieben wird, dies geht aus dem Formular 2020-11-26_Antrag_Weihnachten leider nicht deutlich hervor.
Bitte sorgen Sie dafür, dass der Antrag bis zum 11.12.2020 bei den Klassenlehrkräften eingeht, sodass wir den Überblick behalten können, wer am 17. und 18.12.2020 dann tatsächlich in der Schule sein wird.
Im Normalfall ist bei einer Befreiung von der Schulpflicht die Person, die dies beantragt, dafür verantwortlich, den verpassten Stoff nachzuarbeiten. Dazu, ob für die, die keinen Antrag gestellt haben, Unterricht nach Plan erfolgen soll, äußert sich das Ministerium leider nicht. Ich gehe aber davon aus, dass Lernstoff geübt und vertieft, dass aber nicht fortgeschritten werden kann.
Weitere Einzelheiten darüber, wie wir die besonderen Schultage am 17. und 18.12.2020 für die, die zur Schule kommen, organisieren, erhalten Sie rechtzeitig über das gelbe Heft Ihres Kindes.
Außerdem wird es am 21. und 22.12.2020 wieder eine Notbetreuung geben, den Antrag finden Sie hier: Notbetreuung Antrag Stand 07.12.2020

Herzliche Grüße

Dr. Renate Richter