Informationen aus dem Ministerium

2021-11-10_Brief_an_Eltern

2021-11-10_Brief_an_Eltern_gek_rzt.docx

 

 

Stand 15.10.2021:
2021-10-14_Brief_an_Eltern
2021-10-14_Brief_an_Eltern_gek_rzt
2021-10-14_Anlage_Impfangebote_f_r_Sch_lerinnen_und_Sch_ler
2021-10-14_Brief_an_SuS_SekII
2021-10-14_Brief_an_SuS_SekI

 

 

Der vom Kultusministerium vorgegebene neue Rahmenhygieneplan belässt es bei Maskenpflicht auch im Unterricht, dem Abstandsgebot außerhalb der Kohorten, zudem muss weiterhin regelmäßig gelüftet werden.
Deutliche Erleichterungen gibt es aber für das Fach Sport: Es sind nur noch Sportarten untersagt, die physischen Kontakt zwischen Personen betonen oder erfordern, wie z.B. Ringen, Judo, Rugby, Paar- und Gruppentanz mit Kontakt, Partner- und Gruppenakrobatik und Rettungsschwimmübungen.
Alle anderen Sportarten sind ohne Maskenpflicht und Mindestabstand wieder möglich.
Allerdings soll Sport im Freien bevorzugt werden.

Auch für den Musikunterricht gibt es Erleichterungen: Sowohl Singen als auch das Spielen von Blasinstrumenten ist auch in Innenräumen wieder möglich.

Den Rahmenhygieneplan finden Sie hier: 2021-09-22_RHP_8.0_Schule_Ef

 

Liebe Homepageleserinnen,
mit der Veröffentlichung der Corona-Verordnung haben die Schulen wieder unterschiedlich adressierte Texte bekommen, die Sie hier finden:
2021-09-21_Brief_an_Eltern, 2021-09-21_Brief_an_Eltern_gek_rzt, 2021-09-21_Brief_an_SuS_SekI, 2021-09-21_Brief_an_SuS_SekII, 2021-09-21_Presseinformation_Absonderungsverordnung,
Erleichterungen für unseren Schulalltag gibt es leider nicht.

Im Hinblick auf die Angaben zur so genannten „Absonderungsverfügung“ weise ich darauf hin, dass die meisten Anfragen bei uns sich auf den Umgang mit einem positiven Selbsttestergebnis beziehen. Hier gilt grundsätzlich, dass jedes positive Testergebnis der Schule gemeldet werden muss, auch, wenn danach negative Ergebnisse erzielt wurden. Man kann also nicht ein positives Testergebnis durch ein negatives “ausgleichen”. Wer sich positiv getestet hat, gilt als Verdachtsfall und muss daher zuhause bleiben. Eine Abklärung mit einem PCR-Test ist erforderlich, nur bei Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses wird eine Schülerin / ein Schüler wieder zum Unterricht zugelassen.
Wenn sich der Verdacht durch ein positives PCR-Ergebnis bestätigt, liegt das weitere Verfahren der Hand unseres Gesundheitsamtes, das auf der Basis der jeweils aktuellen Vorgaben die Einzelfallentscheidungen trifft.

Für Informationen des Ministeriums hat sich auf unserer Homepage das entsprechende Profilbild des Ministers bewährt. Für zukünftige Briefe und Mitteilungen werden wir diesen Beitrag auf der Startseite lassen und pflichtgemäß die jeweils neuen Briefe, die uns regelmäßig im Zusammenhang mit Presseauftritten des Ministers zugesandt werden, zur Verfügung stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Renate Richter, Gymnasium Ganderkesee