Neuigkeiten aus dem Ministerium

Liebe Homepageleserinnen und –leser,

bereits seit Mitte November ist bekannt, dass Betriebspraktika im 11. Jahrgang bis zu den Osterferien nicht werden stattfinden können – offen war aber noch die Frage, ob eine Verschiebung auf die Zeit nach den Osterferien oder eine Umwandlung in ein freiwilliges Praktikum möglich ist.
Hierzu hat das Kultusministerium jetzt mitgeteilt, dass ein Schülerbetriebspraktikums im 11. Jahrgang in diesem Schuljahr grundsätzlich untersagt wird; auch eine Unterrichtsbefreiung für ein freiwilliges Praktikum ist in diesem Schuljahr nicht erlaubt. Auf meine Nachfrage wurde mir gesagt, dass – selbst wenn es nach den Osterferien wieder die Gelegenheit geben könnte, Schülerbetriebspraktika durchzuführen – die Schülerinnen und Schüler, die bereits nach der Sekundarstufe I die Schule verlassen, Vorrang haben sollen. Bei den wenigen Praktikumsplätzen, die angeboten werden können, soll eine mögliche Konkurrenzsituation mit Gymnasiasten vermieden werden. Den Schülerinnen und Schüler der 11.Klasse, die ja noch die Kursstufe vor sich haben, wird ein Praktikum in den Schulferien empfohlen.
Dieser Logik folgend werden auch unsere Neuntklässler ihr in diesem Jahr vorgesehenes Schülerbetriebspraktikum im April leider nicht durchführen können.
Insofern haben wir jetzt Planungssicherheit und werden überlegen müssen, was wir aus der Situation machen.

Eine weitere Information zu der Bescheinigung, die für die Beantragung von Kindertagesgeld im Zusammenhang mit der Untersagung von Präsenzunterricht erforderlich ist:
Wenn Sie eine solche Bescheinigung benötigen, schreiben Sie bitte eine Mail an info@gymnasium-ganderkesee.eu; wir lassen Ihnen diese Bescheinigung dann per Post zukommen. Zurzeit bezieht sich diese Bescheinigung auf den Zeitraum 11.01.2021 bis 31.01.2021; sobald die neue Corona-Verordnung da ist, werden wir auch Bescheinigungen für den Zeitraum 11.01.2021 bis 14.02.2021 ausstellen.

 

Herzliche Grüße

Dr. Renate Richter