Zukunftstag 2022

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

an dieser Stelle möchten wir mögliche Fragen zum Zukunftstag beantworten, der in diesem Jahr am 28.04.2022 stattfinden soll.

Wer kann teilnehmen?

Entsprechend der Vorgabe des niedersächsischen Kultusministeriums ist es Ziel des Zukunftstages, dass Mädchen und Jungen möglichst in getrennten Angeboten jeweils Berufsfelder erkunden, die untypisch für ihr Geschlecht sind und somit ihre eigenen Berufsvorstellungen erweitern.  Da dieses für die Jahrgänge 5 bis 10 freiwillige Angebot eine Möglichkeit zur individuellen Orientierung über Berufswahloptionen darstellt, sind wir aber auch offen für andere Berufsfelder.

Sowohl für die  Freistellung vom Unterricht als auch die Teilnahmebescheinigung für das Jahr 2022, finden Sie die Formulare auf unserer Homepage. Die Bescheinigung des jeweiligen Betriebes muss nach dem Zukunftstag bei der Klassenlehrkraft abgegeben werden.

Ist die Bescheinigung einer Versicherung für diesen Tag notwendig?

Für die Dauer der Durchführung der berufsorientierenden Maßnahmen unterliegen die Schülerinnen und Schüler nach dem Erlass „Berufliche Orientierung an allgemeinbildenden Schulen“ wie beim Schulbesuch der gesetzlichen Unfallversicherung.

Was ist im Zusammenhang mit Corona zu beachten?

Die zum Zeitpunkt des Zukunftstages geltenden Corona-Regularien sind zu beachten. Bei der Suche nach einem Betrieb/ einer Institution ist es wichtig, die geltenden Infektionsschutz- und Hygienevorgaben zu erfragen.

Was passiert mit den Schülern, die nicht am Zukunftstag teilnehmen?

Für sie findet wie immer der Unterricht statt. Allerdings kann es sein, dass wir in einigen Fällen Klassen zusammenlegen.
Um hier vernünftig planen zu können, bitten wir für die Jahrgänge 5 bis 10   um eine rechtzeitige Anmeldung bis zum 21.04.2022 durch Abgabe der Freistellungsanträge im Sekretariat.