Mitteilungen an die Eltern, April 2017

Liebe Eltern,

am 16. Februar 2017 war es so weit: Unser Neubau wurde eröffnet!

1. Unsere Raumsituation

Zum ersten Mal in meiner Amtszeit (seit 2005) haben wir damit genügend Räume – jede Klasse hat einen ausreichend großen Klassenraum, die Oberstufenkurse haben eigene Räume und dazu gibt es noch Aufenthaltsmöglichkeiten für die einzelnen Jahrgänge – das ist wunderbar! Die neuen Räumlichkeiten wirken hell und freundlich, sie sind für ihren Zweck gut geeignet. Uns war und ist eine gute Lernatmosphäre sehr wichtig, daher haben wir uns sehr eingesetzt z.B. für die „Sauerkrautplatten“, die den Schall dämmen und auch als Pinnwände verwendet werden können; dazu gehört auch die Möglichkeit, die vor sich hinbrummenden Belüftungsanlagen mal ausschalten und die Fenster öffnen zu können. Statt mit Kreidetafeln ist der Neubau mit Stahlemailletafeln ausgestattet, die z.T. bereits mit Beamern nachgerüstet wurden. Ein besonderes Anliegen war uns die Schaffung eigener Aufenthaltsbereiche für die Jahrgänge. Hierfür haben wir den Gruppenräumen die Doppelfunktion gegeben, sie stehen einerseits für Unterricht zur Verfügung, sind aber auch in Freistunden und in den Pausen frei zugänglich. Neben den Raumangeboten für den 9. Jahrgang (2. OG) und den 10. Jahrgang (1. OG) gibt es im Erdgeschoss einen eigenen Aufenthaltsraum für die Schülerinnen und Schüler des 11. und 12. Jahrgangs, der bereits gut genutzt wird.ÂÂ

2. Auch das gehört dazu!

Mit dem Angebot solcher Aufenthaltsbereiche ist immer verbunden, dass die Schülerinnen und Schüler Mitverantwortung für Sauberkeit und Ordnung in ihrem Bereich übernehmen. Für die meisten ist dies kein Problem – leider gibt es aber auch einzelne Jugendliche, die Verpackungsmüll oder Essensreste einfach „fallen lassen“ und dann erwarten, dass andere für sie sauber machen. Daher haben wir die Ordnungsdienste der 9. und 10. Klassen auf die gemeinschaftlich genutzten Bereiche ausgedehnt. Auch für den Schüleraufenthaltsraum gibt es wöchentlich wechselnde Verantwortlichkeiten – Schülerinnen und Schüler des 11. Jahrgangs vermerken in einer Liste, wer an welchem Tag den Zustand des Schüleraufenthaltsraumes kontrolliert. In diesem Zusammenhang muss ich das Thema Abi-Ecke ansprechen: Vielen ist sicherlich aufgefallen, dass die Sofas verschwunden sind. Der Grund liegt darin, dass wir Mäuse in der Schule hatten und für die war die Abi-Ecke ein besonders angenehmer „Wohnbereich“. Glücklicherweise ist dieser Mäuse-Spuk mittlerweile vorbei.

In allen Mittelstufenklassen gibt es Ordnungsdienste, die bei Bedarf den Klassenraum ausfegen und groben Müll in den Papierkorb befördern. Ähnlich funktioniert der “Papierdienst” für das Außengelände: Einmal im Jahr bekommt jede Klasse in einer Unterrichtsstunde den Auftrag, mit Zangen und Eimern den Abfall in den Außenanlagen einzusammeln. Hier geht es also um die gemeinsame Verantwortung für einen möglichst guten Sauberkeitszustand unabhängig von der Frage, von wem der Abfall jeweils stammt. Anders ist die Situation, wenn Jugendliche mutwillig einen Bereich verunreinigen und / oder beschädigen: Dann geht es darum, dass diese Person Wiedergutmachung leistet, indem sofort oder später der Schaden beseitigt wird. Hierfür kann es sinnvoll sein, wenn ein Kind von einer Lehrkraft den Auftrag bekommt, an einem Nachmittag in der Schule „nachzuarbeiten“, also in einem verwandten Bereich (die ursprüngliche Verschmutzung musste aus hygienischen Gründen ja schon vom Reinigungspersonal beseitigt werden) für Sauberkeit und Ordnung zu sorgen und somit den von ihm verursachten Schaden wiedergutzumachen. Ein solches Erziehungsmittel geht natürlich nur mit Einbeziehung der Eltern.

3. Gelebte Erziehungspartnerschaft

Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus muss eng und vertrauensvoll sein; das bedeutet z.B., dass Informationen ausgetauscht werden. In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, dass Sie bitte regelmäßig (z.B. einmal pro Woche) in das gelbe Heft bzw. den Schulplaner Ihres Kindes schauen, um auf Eintragungen von Lehrkräften reagieren und sicher stellen zu können, dass Ihre Eintragungen die Lehrkräfte erreichen.

Diese einfache Art des Informationsaustausches wird aber nicht immer ausreichen. Eingebürgert haben sich darüber hinaus Mailkontakte (über die schulische Mailadresse der Lehrkräfte: vorname.name@gymnasium-ganderkesee.eu) und Telefonate; gelegentlich sind aber auch persönliche Gespräche hilfreich. Da es zu diesem Thema immer wieder Anfragen gibt, habe ich einen kleinen Katalog von Fragen und Antworten zusammengestellt, den ich auch auf die Homepage stellen möchte:

1.Wann darf ich eine Lehrkraft anrufen? Viele Lehrkräfte haben mit „ihren“ Eltern Zeiten für Telefonate verabredet. Darüber hinaus empfiehlt es sich, sich per Mail oder über das gelbe Heft zu einem Telefonat zu verabreden. Denn es redet sich immer besser, wenn beide Seiten ungestört und ohne Belastung durch Alltagsaufgaben (andere, „nebenbei zu erledigende Dinge“ wie z.B. Essen kochen) sprechen können.

2. Kann man auch außerhalb des Elternsprechtages ein persönliches Gespräch mit einer Lehrkraft führen? Die Erfahrung hat gezeigt, dass in den meisten Fällen eine Mail oder ein Telefonat ausreicht. Manchmal ist allerdings ein persönlicher Kontakt hilfreich. Die Verabredung kann per Mail oder über das gelbe Heft erfolgen. Wie schnell dann tatsächlich der Gesprächstermin zustande kommt, hängt auch von den von Ihnen gesetzten Rahmenbedingungen ab: Je mehr Zeiträume möglich sind, desto einfacher kann ein Termin gefunden werden. Da der Gesprächswunsch i.d.R. auf aktuellen Schwierigkeiten beruht, sollte der Gesprächstermin innerhalb von 2 Wochen zustande kommen.

3. Habe ich ein Anrecht auf einen Gesprächstermin beim Elternsprechtag? Der Elternsprechtag ist auf ein Raster von 10 Minuten ausgelegt, um möglichst vielen Eltern Termine anbieten zu können. Selbst wenn man außer Acht lässt, dass für einzelne Gespräche mehr Zeit eingeplant werden muss und für die Lehrkraft eine kleine Pause zwischendurch möglich sein muss, können nicht alle Eltern Gesprächstermine bekommen. Daher ist es übliche Praxis, dass Eltern Vorrang haben, bei deren Kindern besondere Probleme gesehen werden. Selbstverständlich können Gesprächstermine außerhalb des Sprechtages vereinbart werden.

4. Was machen Eltern, die mit einer Lehrkraft nicht klar kommen? Das Schulgesetz verpflichtet Schule und Elternhaus zur Zusammenarbeit zum Wohle des Kindes. Dass dies nicht immer gleich gut klappt, ist eine Binsenweisheit. Umso wichtiger ist das direkte Gespräch! Nur dann lässt sich die Sachlage erfassen, unglückliche Formulierungen können geklärt, Absprachen zur zukünftigen Zusammenarbeit getroffen werden. Erst wenn eine direkte Klärung nicht möglich ist, greift das schulische Beschwerdekonzept, das Sie auf unserer Homepage finden. Eine andere Form der Klärung, bei der die Klassenelternschaft einbezogen wird, finden Sie im Abschnitt „Elternvertretung“ ebenfalls auf unserer Homepage. Was gar nicht hilft, ist ein Ausbreiten des Unmutes im Hintergrund, ohne dass die Sache mit den direkt Betroffenen geklärt wird – dann werden Probleme sogar aufgeschaukelt!

5. Ergibt es Sinn, wenn ich mit der Klassenlehrkraft über Probleme spreche, die gar nicht in ihrem Unterricht sichtbar sind? Ja, denn die Klassenlehrkraft ist die Person, bei der die verschiedenen Informationen zusammenlaufen. Zudem kann es Probleme geben, die im Unterricht nicht sichtbar sind, aber in den Pausen umso mehr das Wohlbefinden eines Kindes beeinträchtigen. Die Klassenlehrkraft kennt die einzelnen Schülerinnen und Schüler und ihr Verhalten in der Gruppe – gemeinsam mit den Eltern kann sie Maßnahmen ergreifen.

6. Bin ich verpflichtet, Klassenlehrkräfte über familiäre Probleme zu informieren? Ja, wenn die private Situation Auswirkungen auf das schulische Verhalten eines Kindes hat. Denn nur, wenn Lehrkräfte informiert sind, können sie z.B. entscheiden, wie sie am besten reagieren. Selbstverständlich wird eine vertrauliche Information/werden vertrauliche Informationen vertraulich behandelt. Es gibt aber auch ein zu viel an Information: LehrkräfteÂÂ sind nicht als Ansprechpartner für alle privaten und Familienprobleme in Anspruch zu nehmen!

7. Habe ich ein Recht darauf, bei Konferenzentscheidungen über mein Kind (z.B. zum Nachteilsausgleich) über die Entscheidungsgründe informiert zu werden? Ja, denn aus der gemeinsamen Verantwortung folgt eine Verpflichtung zur Transparenz. In der Konferenz wird durch den Ausschluss der betroffenen Eltern bei der Besprechung ihres Kindes der Diskussionsprozess entlastet, die Entscheidung und deren Gründe werden aber mitgeteilt.

8. Was erwartet die Schule von mir als Elternvertreter? Die enge Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus kann nicht nur durch Einzelgespräche erfolgen, auch die gewählten Elternvertreter sind wichtig: Sie bringen die Elternsicht in Gespräche mit den Lehrkräften ein, z.B. zu Problemen in der Klasse, zu geplanten Aktivitäten. Zudem laden sie – wie im Schulgesetz vorgesehen – zweimal im Jahr zum Elternabend ein.

9. Haben Eltern ein „Recht“ auf einen Elternabend mit der Anwesenheit von Lehrkräften? Ja, denn die Erziehungsberechtigten sollen über Grundsätze der schulischen Erziehung und über Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts informiert werden, diese sind ggf. mit ihnen zu erörtern. Ein „Mitbestimmungsrecht“, z.B. bei der Wahl der Unterrichtsinhalte, besteht aber nicht. Bei der Notengebung sind nur Grundsätze offenzulegen.

10. Haben die Eltern ein „Mitbestimmungsrecht“ bei pädagogischen Maßnahmen? Nein, die Verantwortung für die Gestaltung des Unterrichts liegt generell bei den Lehrkräften. Besonders bei den „Erziehungsaufgaben“ ist es aber wichtig, dass Schule und Elternhaus zusammen und nicht gegeneinander arbeiten. Insofern ist eine Verständigung über pädagogische Maßnahmen notwendig.

4. Gremienarbeit
Zur gelebten Zusammenarbeit gehört auch, dass in verschiedenen Gremien Lehrkräfte mit Eltern und/(oder) Schülerinnen und Schülern zusammenarbeiten. Über die Jahre hat sich die Zusammenarbeit im Schulvorstand bewährt, der u. a. die Berufsbörse initiiert hat und jährlich organisiert, und die Planung des Neubaus begleitet. Der Schulvorstand ist außerdem zuständig für die Entwicklung der Schulordnung, also der schulischen Hausordnung: Von ihm stammt der Vorschlag, im A- und B- Trakt sowie in der Aula keine elektronischen Geräte wie z. B. Smartphones zuzulassen. Zurzeit geht es um die Frage, wie wir es mit dem Trinken im Unterricht halten: Die aktuelle Schulordnung verbietet Trinken ebenso wie Essen, in der gelebten Praxis wird das Trinken jedoch oft erlaubt. Daher ist eine Aktualisierung der Schulordnung in diesem Punkt erforderlich.

In Fachkonferenzen werden von den das Fach unterrichtenden Lehrkräften und den gewünschten Schüler- und Elternvertretern z.B. Unterrichtskonzepte diskutiert und Festlegungen wie z.B. Auswahl des Schulbuches beschlossen. Die Gesamtkonferenz kann Ausschüsse bilden, die bestimmte Themen bearbeiten. So erarbeitet der Ausschuss zur Gestaltung des Projektunterrichts einen Vorschlag, wie wir der Verpflichtung, dass alle Mittelstufenjahrgänge in jedem Schuljahr Projektunterricht erhalten, nachkommen. Bei der letzten Gesamtkonferenz wurde eine Projektwoche am Ende des Schuljahres vorgeschlagen, bei der Methoden aus dem Projektmanagement verwendet werden. Denn die haben sich ja bewährt, wenn Unternehmen ihren Mitarbeitern einerseits kreativen Freiraum geben wollen, um etwas Neues zu entwickeln, andererseits aber auch sicher stellen wollen, dass die Arbeit zielgerichtet vorangeht und das entstehende Produkt wirklich das ist, was gebraucht wird. Für die Schule bedeutet dies, dass vorgegeben wird, welches Ziel („Produkt“) erreicht werden soll (das in täglichen Abstimmungsgesprächen in Absprache mit der Lehrkraft angepasst werden kann), sowie Verfahren, die zu Zwischenergebnissen führen. Die inhaltliche Ausgestaltung liegt dann eigenverantwortlich in der Hand der Schüler. In diesem Schuljahr soll eine Pilot-Projektwoche mit Interessierten stattfinden, zur Vorbereitung wird ein Workshop geplant.
Von der Gesamtkonferenz gewählt wurde auch der Schulhofausschuss: In Zusammenarbeit mit dem Fachplaner Herrn Flemmig ist ein wunderbarer Plan (s. Homepage) entstanden, der in den Sommerferien umgesetzt wird!

5. Neue Regelung zum Umgang mit Fehlzeiten

Das Kultusministerium will den „Schwänzern“ an den Kragen und hat daher festgelegt, dass bereits beim ersten Fehltag eine Krankmeldung erfolgen muss. Dies ist bei uns für Mittelstufenschüler üblich als telefonische Krankmeldung, Krankmeldung durch Mitschüler, oder eine Mail an die Klassenlehrkraft. Zukünftig soll bitte auch die geschätzte Dauer der Fehlzeit angegeben werden – dann ist es nicht notwendig, täglich eine erneute Krankmeldung vorzunehmen. Wenn das Kind wieder gesund ist, muss nach wie vor eine schriftliche Entschuldigung im gelben Heft oder den gelben Seiten des Schulplaners vorgelegt werden. Neu ist, dass mit 10 Tagen nach der Rückkehr ein zeitlicher Rahmen für die Vorlage der Entschuldigungen vorgegeben ist und dass nach 3 Fehlzeiten ohne Krankmeldung automatisch eine Attestpflicht besteht.

Wenn ein Kind sich im Laufe des Schultages so krank fühlt, dass es nachhause muss, geht es zu der Lehrkraft, aus deren Unterricht es hinausgeht und lässt sich als „krank entlassen“ ins Klassenbuch eintragen. Im Sekretariat ruft das Kind dann bei den Eltern an, um sicher zu stellen, dass Sie Bescheid wissen. Die Entschuldigung für die Fehlstunden erfolgt über das gelbe Heft. Wie bisher auch, wird bei fortdauerndem unentschuldigtem Fehlen das Jugendamt der Gemeinde Ganderkesee einbezogen, das ein Bußgeldverfahren eröffnen kann. Im Einzelfall können nach wie vor besondere Maßnahmen ergriffen werden, z.B. kann die Schulleitung eine Attestpflicht festlegen.

Die rechtlichen Grundlagen zu diesem Thema finden Sie (wie zu allen rechtlichen Fragen) unter www.schure.de. Für die Oberstufe entwickeln wir gerade ein eigenes Verfahren, das nach den Osterferien mitgeteilt wird.

6. Auch wichtig:

Die Klasse 8b hat bei der Gesamtkonferenz berichtet, welche negativen Folgen Plastikmüll hat, und dazu aufgerufen, auf Einwegflaschen zu verzichten. In diesem Zusammenhang stellte sich heraus, dass viele Menschen glauben, alle Pfandflaschen seien Mehrwegflaschen – hier sollten wir alle zukünftig genauer hinschauen!

Auch in diesem Halbjahr gibt es wieder Zwischennoten (als zusammenfassende Note für das bisherige Schuljahr), die die Grundlage für Nachverwarnungen darstellen und Ihrem Kind in dieser Woche mitgeteilt werden.
Besonders bei Regenwetter tauchen sie auf: Autos, die an der Einfahrt zum Lehrerparkplatz stehen bleiben und dort „kiss and ride“ praktizieren – und einen durchaus gefährlichen Rückstau! Daher bitten wir noch einmal darum, dass Ihre Kinder bei diesem schönen Frühlingswetter mit dem Fahrrad, dem Bus oder schlicht zu Fuß zur Schule kommen!

Und wenn ein Kind etwas vergessen hat, können Sie Turnbeutel, Frühstück, Fachmaterialien oder anderes gerne im Sekretariat abgeben. Allerdings muss das Kind dann zum Abholen kommen – wir haben keinen „Lieferservice“ bis in den Klassenraum. Aber auch so klappt es wirklich gut, unsere Sekretärinnen Frau Dietrich und Frau Horst sind unermüdlich dabei, für unsere Schülerinnen und Schüler zu sorgen!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Renate Richter, Schulleiterin

P.S.: Nach wie vor gibt es meine offene Sprechstunde jeweils dienstags um 16.00 Uhr, in der Sie mich (am besten nach telefonischer Anmeldung) gerne besuchen kommen können!

P.P.S.: Von unserem Frankreich-Austausch haben wir auch diese Anfrage mitgebracht: Es werden Gasteltern gesucht für Leo, 16 Jahre, der das kommende Schuljahr in Ganderkesee erleben möchte! Und für einen weiteren Jungen für 3 Monate. Bitte melden bei Renate.Kreye-Grundmann@gymnasium-ganderkesee.eu