Information aus dem Ministerium

Liebe Homepageleserinnen und -leser,
bei der heutigen Pressekonferenz (nachzulesen unter https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/schulstart-in-niedersachsen-nach-den-herbstferien-193790.html) hat Kultusminister Tonne deutlich gemacht, dass es im Prinzip weiter gehen soll im Szenario A, also im „eingeschränkten Regelbetrieb“.
Am Montag beginnt der Unterricht also wieder nach Plan!

Der Landkreis Oldenburg teilt ergänzend mit, „dass derzeit nicht in Erwägung gezogen wird, für den Landkreis Oldenburg einen flächendeckenden Unterricht mit halber Klassenstärke anzuordnen (Szenario B) und insofern der Unterricht am Montag wie vor den Herbstferien wieder aufgenommen werden soll. Es ist weiterhin Strategie der Kreisverwaltung, lokal und punktuell auf entsprechende Entwicklungen zu reagieren, indem beispielsweise im Falle einer festgestellten Infektion ggf. die betroffene Kohorte unter Quarantäne gesetzt wird. Derzeit sieht die Kreisverwaltung keine Veranlassung, von dieser Strategie abzuweichen.“

Das grundlegende Organisationsmodell bleibt also gleich, allerdings gibt es dabei doch einige Änderungen:

1. Es wird mehr gelüftet:
Wie Minister Tonne betonte, ist die Lüftung maßgeblich für den Erfolg der Infektionsschutzmaßnahmen!
Das bedeutet konkret, dass nach den Herbstferien in der Mitte jeder Unterrichtsstunde, also nach ca. 20 Minuten, sollen für ca. 5 Minuten alle Fenster aufgerissen werden sollen (Stoßlüftung), sodass die Luft im Klassenraum ausgetauscht wird gegen frische Luft von draußen. Und die ist deutlich kühler, daher sollten bitte alle daran denken, für diese Unterrichtsphase geeignete wärmende Schichten dabei zu haben! Die Faustformel lautet 20-5-20 – jede Lerngruppe lernt also erst 20 Minuten bei geschlossenen Fenstern, dann bei 5 Minuten Stoßlüften, dann wieder 20 Minuten mit geschlossenen Fenstern. Im Ergebnis haben Aerosole, also die kleinen Tröpfchen, die Miefduftstoffe, aber eben auch Viren transportieren können, maximal 20 Minuten Zeit, um sich anzureichern. Das bedeutet natürlich, dass in den Pausen ebenfalls gelüftet werden muss – am besten sogar mit geöffneten Türen, also als Querlüftung!

2. Das Tragen von Masken im Unterricht empfohlen:
Wenn der so genannte Inzidenzwert, also die Zahl der Neuinfektionen pro Woche in einem Landkreis über 50 liegt, empfiehlt das Kultusministerium, dass auch im Unterricht Alltagsmasken getragen werden.
Am heutigen Samstag (24.10.2020) findet sich auf der Homepage des Landkreises Oldenburg der folgende Hinweis:
“Zunächst gibt es keine vorgeschriebene Maskenpflicht in Schulen im Landkreis Oldenburg. Die Kreisverwaltung schließt sich aber vollumfänglich der Empfehlung  des Niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne an. Demnach wird empfohlen, dass Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 künftig auch im Unterricht einen Mund-Nasen-Schutz tragen sollen, wenn die Schule in einem Corona-Hotspot liegt. Der Landkreis Oldenburg ist ein solcher Corona-Hotspot mit einer Inzidenz über 50. Mit dieser Empfehlung werden Lehrer, Eltern und Schüler mit ins Boot genommen. Sie können gemeinsam beraten, welche Maßnahmen für die Kinder die geeignetsten sind. Dies gilt insbesondere für den Ortsteil Ahlhorn in der Gemeinde Großenkneten, wo sich aktuell das größte Infektionsgeschehen im Kreisgebiet darstellt.”
Festzuhalten ist, dass nur das jeweilige Gesundheitsamt eine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht festlegen kann, der Schule fehlt die inhaltliche und die formale Kompetenz für eine solche Maßnahme des Infektionsschutzes. Für die Gemeinde Ganderkesee wird offensichtlich nicht die Notwendigkeit gesehen, eine Maskenpflicht im Unterricht festzulegen.
Auch in Zeiten der Pandemie muss an den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit festgehalten werden.
Daher ist der jetzige Sachstand, dass weder jemand zum Tragen einer Maske im Unterricht verpflichtet werden kann, noch dass jemandem verwehrt werden kann, eine Maske zu tragen.

Weiterhin gültig ist natürlich die Umsetzung der Corona-Verordnung auf unsere schulische Situation.
Demnach gilt weiterhin die Abstandsregelung, um die Übertragung von Tröpfchen auf das Gegenüber zu vermeiden.
Und wenn der notwendige Abstand zu Menschen, die nicht zur gleichen Kohorte gehören, nicht sicher gehalten werden kann, besteht weiterhin eine schulische Maskenpflicht: Das ist bei uns vor der ersten und nach der 6. Stunde der Fall und im Bereich der Cafeteria.

Und nach wie vor ist auf die Handhygiene zu verweisen, die am besten mit Wasser und Seife erfolgen sollte.

Wir sind und bleiben also im Bereich der AHA-Regel, die ergänzt wurde durch ein L für Lüften und ein weiteres A, um somit erneut auf die Corona-Warn-App hinzuweisen.

Für Schülerinnen und Schüler, die mit Personen, bei denen das Risiko für einen schweren Verlauf erhöht ist, zusammenleben, wurden die Regeln für eine Befreiung vom Präsenzunterricht erleichtert – das bei uns im Bereich “Allgemeines” veröffentlichte Formular wird daher entsprechend verändert.

Nicht nur in der Schule, auch im privaten Bereich müssen wir uns auf die Corona-Situation einstellen  – nur gemeinsam schaffen wir es, gut durch diese schwierige Zeit zu kommen!

 

In diesem Sinne wünsche ich allen einen guten Schulstart am Montag!

 

Herzliche Grüße

Dr. Renate Richter