Regeln für / ab dieser Woche

Liebe Homepageleserinnen und -leser,
nun sind die neue Corona-Verordnung und die sie ergänzende Absonderungsverordnung da, gleichzeitig wird eine Änderung der Quarantäneregeln für diese Woche bereits angekündigt.
Für uns ist nun wichtig:
1. Es gibt keine Testpflicht mehr. Gerade in Anbetracht der immer noch hohen Infektionszahlen im Landkreis Oldenburg ist es aber sinnvoll, sich weiterhin freiwillig zu testen. Daher werden wir zumindest vorerst weiterhin am Mittwoch in der ersten Stunde Testkits an alle Schülerinnen und Schüler ausgeben; die Testausgabe am Dienstag um 13:15 Uhr entfällt, da ja alle Schülerinnen und Schüler mittwochs Testkits erhalten. Das werden in dieser Woche 5er-Packs sein, sodass wir in der nächsten Woche auf eine Testausgabe verzichten können.
ABIT, also das anlassbezogene intensivierte Testen, wenn in der Klasse eine Corona-Infektion auftritt, ist ab sofort nicht mehr vorgesehen.
2. Es gibt im Schulgebäude keine Maskenpflicht mehr. Dennoch empfehlen wir weiterhin das Tragen einer Maske.
3. Nach wie vor gibt es eine Quarantänepflicht, die sich auch auf die engen Kontaktpersonen bezieht.
Grundsätzlich von der Quarantänepflicht ausgenommen sind alle, die den Status „vollständig geimpft“ haben (geboostert oder vor maximal 90 Tagen zum zweiten Mal geimpft) oder den Status „genesen“ (28 bis 90 Tage nach dem positiven PCR-Test).
Hinzu kommt eine Sonderregelung für die Schülerinnen und Schüler, die nicht geimpft und nicht genesen sind: Wenn der Kontakt mit einer infizierten Person in der Schule stattgefunden hat, müssen sie, wenn sie keine Symptome haben, grundsätzlich nicht in Quarantäne.
Anders ist es, jemand zuhause an Corona erkrankt ist, dann müssen Schülerinnen und Schüler, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, in Quarantäne; zurzeit geht es (noch) um 10 Tage. Das „Freitesten“ (kein Selbsttest) ist grundsätzlich nach 7 Tagen möglich. Das Ministerium schreibt, dass Schülerinnen und Schüler sich bereits nach 5 Tagen freitesten können, der Landkreis Oldenburg argumentiert dagegen mit einer „Übergangsregelung“, die auch Schülerinnen und Schülern das Freitesten erst nach 7 Tagen erlaubt. Hieran werden wir uns halten, bis Ende der Woche hoffentlich neue Regeln kommen!

Herzliche Grüße

Dr. Renate Richter